Rede zur Unterstützung inklusiver Schulen in Niedersachsen

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Niedersachsen. Die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat im Landtag die aktuelle Situation und weitere Planungen zur Unterstützung der inklusiven Schule in Niedersachsen erläutert. Im Fokus stehen dabei der Ausbau pädagogischer Fachkräfte und die Abgrenzung von schulischer Unterstützung durch das Land und kommunale Leistungen.

Mehr Unterstützung an Schulen

Zuständigkeiten und Angebote für inklusive Beschulung

In Niedersachsen ist die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch zwei Zuständigkeitsbereiche geregelt. Das Land ist verantwortlich für den schulischen Bereich, insbesondere die inklusive Schule, während die Kommunen Leistungen der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB VIII und IX) bereitstellen. Zu den kommunalen Angeboten zählen die Schulbegleitungen, die individuell auf Antrag der Erziehungsberechtigten vergeben und finanziert werden. Diese Begleitungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag individuell, sind jedoch keine Klassenassistenzkräfte, wie sie in einigen anderen Bundesländern oder in bestimmten Projekten gefordert werden.

Ausweitung multiprofessioneller Teams und pädagogischer Fachkräfte

Seit 2019 wurde die Zahl der sozialpädagogischen, pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte an niedersächsischen Schulen deutlich erhöht. Insgesamt sind derzeit rund 5.900 Vollzeiteinheiten (VZE) dieser Fachkräfte eingeplant, ein Anstieg um etwa 2.300 VZE gegenüber 2019. Besonders die sozialpädagogischen Fachkräfte wurden mit etwa 1.000 zusätzlichen VZE auf knapp 1.600 VZE aufgestockt. Der Ausbau erfolgt auch im Rahmen des Startchancen-Programms, das unter anderem zusätzliche Stellen in der Schulsozialarbeit vorsieht. Die Landesregierung plant, 2026 weitere 100 VZE für pädagogische und therapeutische Fachkräfte bereitzustellen, neben bis zu 380 VZE in der Schulsozialarbeit.

„Der Zuwachs an Unterstützungspersonal bedeutet mehr Zeit für Förderung, mehr Unterstützung im Schulalltag und mehr Verlässlichkeit für Schülerinnen und Schüler“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg.

Abläufe und Finanzierung der Unterstützung

Die Einführung einer sogenannten „Klassenassistenz“, wie sie von der CDU-Fraktion im Landtag vorgeschlagen wurde, ist derzeit nicht flächendeckend umsetzbar und finanziell nicht realisierbar. Die kalkulierten Kosten für eine entsprechende Ausstattung aller Grundschulen mit solchen Assistenzkräften lägen bei rund 600 Millionen Euro jährlich. Die Ministerin betonte, dass Bundeshilfen für Eingliederungshilfe vorrangig für deren Zwecke eingesetzt werden sollten. Stattdessen setzt Niedersachsen auf die Verbesserung der bestehenden Strukturen und arbeitet an einer Poolinglösung für Schulbegleitungen. Dadurch soll die Bündelung von Schulbegleitungen an einer Schule und ihr flexibler Einsatz ermöglicht werden. Mehrere Kommunen haben bereits entsprechende Konzepte umgesetzt, die nun auf Bundesebene rechtlich verankert werden sollen.

Landesinitiativen für Inklusion und Schulalltag

Die Niedersächsische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, um Inklusion zu fördern und den Schulalltag zu verbessern. Dies umfasst den stufenweisen Ausbau multiprofessioneller Teams und die Bereitstellung zusätzlicher Fachkräfte verschiedenster pädagogischer und therapeutischer Fachrichtungen. Das Ziel ist eine nachhaltige, qualitätsorientierte Schulentwicklung, die Bildung und Betreuung an den Schulen sichert und die Lehrkräfte entlastet.

Weitere Informationen zur inklusiven Schule in Niedersachsen finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Webseite des Niedersächsischen Kultusministeriums mk.niedersachsen.de.

Weitere Schritte zur Stärkung der inklusiven Schule Niedersachsen

Die Landesregierung wird auch 2026 weitere Stellen für pädagogische und therapeutische Fachkräfte schaffen und den Ausbau der Schulsozialarbeit weiter vorantreiben. Zusätzlich steht die Einführung derPoolinglösung für Schulbegleitungen im Fokus, um den Einsatz dieser Unterstützung flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Ziel bleibt es, die Qualität der inklusiven Schule kontinuierlich zu verbessern und dabei sowohl pädagogische Anforderungen als auch den Fachkräftebedarf zu berücksichtigen. Die Landesregierung setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Bildungsakteuren, um die inklusive Beschulung weiter zu stärken.

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