OLG Oldenburg beschließt Millionen-Schadensersatz im Wasserdiesel-Betrugsfall

Oldenburg. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im „Wasserdiesel Betrugsprozess Oldenburg“ entschieden und eine Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 3,25 Millionen Euro bestätigt. Damit ist ein langjähriger Rechtsstreit um eine umstrittene Energiesparte endgültig beendet.

Urteil beendet Streit um Wasserdiesel Betrugsprozess Oldenburg

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2013 rund um ein Joint Venture zwischen einem verstorbenen Papenburger Geschäftsmann und einer chinesischen Unternehmensgruppe. Dabei ging es um eine innovative Technologie, die angeblich aus je einem Liter Dieselkraftstoff und Wasser bis zu 1,8 Liter marktfähigen Diesel herstellen sollte. Die deutschen Partner sollten das technische Know-how bereitstellen, während die chinesische Seite die kommerzielle Vermarktung finanzierte. Dafür flossen bis 2014 Millionen Euro an Investitionen.

Vertrag und Verpflichtungen

Es war vorgesehen, bis Februar 2014 elf Produktionsanlagen in die Vereinigten Arabischen Emirate zu liefern. Diese Anlagen sollten eine tägliche Produktionsleistung von bis zu 200.000 Litern pro Modul erreichen. Eine Funktionsprüfung war für Mai 2014 in Abu Dhabi geplant, die jedoch nie vorbereitet wurde.

Streit und Rücktritt

Am 8. Mai 2014 traten die chinesischen Investoren vom Vertrag zurück und forderten die Rückzahlung der Gelder. Die Gegenseite kämpfte durch verschiedene Rechtsmittel gegen die Vorwürfe, die unter anderem fehlende Zuständigkeit deutscher Gerichte und das Fehlen eines Betrugsvorsatzes thematisierten. Das Landgericht Osnabrück hatte den Beklagten zunächst Schadensersatz zugesprochen, was das Oberlandesgericht Oldenburg später teilweise aufhob und die Sache mehrfach zurückverwies.

Gericht bestätigt Betrug im Wasserdiesel Betrugsprozess Oldenburg

Nach erneuter Prüfung kam der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu dem Ergebnis, dass die Beklagten vorsätzlich über die Leistungsfähigkeit der Anlagen getäuscht haben. Insbesondere sei bereits 2013 keine technische Möglichkeit bestanden, die zugesagten Werte zu liefern, was den Beklagten bewusst war.

Strafrechtliche Folgen

Parallel zu dem Zivilverfahren verurteilte das Landgericht Osnabrück im September 2024 den Sohn des ehemaligen Geschäftsführers wegen Beihilfe zum Betrug. Der Geschäftsführer selbst war zu dem Zeitpunkt verhandlungsunfähig. Der Schadensersatzprozess richtete sich daher gegen die Firma des Verstorbenen und den Sohn.

Situation und Folgen

Das Verfahren gegen den verstorbenen Geschäftsführer ist derzeit wegen ungeklärter Erbfolge ausgesetzt. Die letztliche Entscheidung des Oberlandesgerichts beendet den zivilrechtlichen Streit endgültig, nachdem keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden.

„Der Senat war davon überzeugt, dass jedenfalls im Jahr 2013 objektiv keine Möglichkeit bestanden habe, Anlagen mit den zugesagten Leistungswerten zu liefern, was den Beklagten auch bewusst gewesen sei“, heißt es im Urteil.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf regionalupdate.de sowie in der offiziellen Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg hier.

Ausblick nach dem Urteil im Wasserdiesel Betrugsprozess Oldenburg

Nach dem abschließenden Urteil wird die Zahlung des Schadensersatzes erwartet. Weitere juristische Schritte gegen die Erben des verstorbenen Geschäftsführers sind derzeit ausgesetzt. Das Urteil setzt gleichzeitig ein Signal für die Einhaltung von Unternehmens- und Vertragsstandards im Bereich umwelt- und energietechnologischer Entwicklungen.

Die endgültige rechtliche Klärung dürfte potenziell für ähnliche zukünftige Verfahren im Bereich innovativer Technologien von Bedeutung sein. Interessierte Leser können weiterhin regionale Nachrichten zu Wirtschaft und Recht auf regionalupdate.de verfolgen.

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