Regenstauf. Berufstätige mit doppelter Haushaltsführung können nun ihren Pkw Stellplatz absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Stellplatzkosten nicht zu den Unterkunftskosten zählen und somit zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden können.
Stellplatz steuerlich absetzen
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Kosten für einen angemieteten Pkw-Stellplatz bei der doppelten Haushaltsführung nicht unter die monatliche Höchstgrenze von 1.000 Euro für Unterkunftskosten fallen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine Zweitwohnung inklusive Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Mietvertrag. Während die Miete der Wohnung in der Steuererklärung schon vollständig ausgeschöpft wurde, konnte der Stellplatz in Höhe von 170 Euro pro Monat zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Abgrenzung der Kostenarten
Der BFH definiert Unterkunftskosten als Ausgaben für die eigentliche Wohnung, wie Miete, Nebenkosten, Strom oder Zweitwohnungssteuer. Demgegenüber dienen Stellplätze ausschließlich dem Abstellen eines Fahrzeugs und sind damit keine Unterkunftskosten. Auch Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände können zusätzlich abgesetzt werden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Stellplatzkosten ist ihre berufliche Veranlassung und Notwendigkeit. Die mietvertragliche Gestaltung und der Standort des Stellplatzes sind dabei unerheblich.
„Für Arbeitnehmende mit doppelter Haushaltsführung ist das Urteil eine geldwerte Nachricht“, sagte Tobias Gerauer, Vorstand und Steuerberater der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Praktische Auswirkungen für Berufspendler
Mit dem Urteil wird von bisheriger Praxis abgewichen, die Stellplatzkosten zu den Unterkunftskosten gezählt hatte und dadurch nicht vollständig anrechenbar machte. Beschäftigte, die aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, können ihre Steuerlast durch die zusätzliche Berücksichtigung eines Stellplatzes reduzieren. Dies betrifft sowohl bestehende als auch künftige Steuererklärungen und kann eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Weitere Informationen zur doppelten Haushaltsführung und steuerlichen Möglichkeiten finden Interessierte auf regionalupdate.de sowie auf der Website der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Steuerliche Vorteile für Pendler in der Region
Für Berufspendler in der Region bedeutet das BFH-Urteil eine erweiterte Möglichkeit der steuerlichen Entlastung. Insbesondere in Stadtzentren mit angespannten Parkplatzsituationen können die absetzbaren Stellplatzkosten erheblich zur Haushaltsentlastung beitragen. Bürgerinnen und Bürger, die eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhalten und dafür einen Stellplatz anmieten, sollten prüfen, ob und wie sie diese Kosten künftig steuerlich geltend machen können. Steuerberater und Lohnsteuerhilfen bieten hierzu entsprechende Beratungen an. Zukünftig ist mit einer Anpassung der steuerlichen Praxis zu rechnen, die diese Entscheidung in der Breite umsetzt.
Weitere Informationen zur doppelten Haushaltsführung sowie aktuelle Urteile finden Sie regelmäßig auf regionalupdate.de und auf den Seiten des Bundesfinanzhofs.

