Stuttgart. Das neue Heimgesetz Baden-Württemberg Entlastung soll die Pflege in dem Bundesland deutlich entlasten. Mit dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) werden ambulant betreute Wohngruppen aus dem Heimrecht herausgenommen und bürokratische Anforderungen für stationäre Einrichtungen reduziert.
Pflegeentlastung jetzt starten: Das neue Heimgesetz Baden-Württemberg Entlastung im Fokus
Das TPQG soll die Arbeit der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg erleichtern. Die Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Nicole Schliz, betont, dass die anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngruppen von den strengen Bestimmungen des Heimrechts weitestgehend befreit werden. Dies ermögliche eine bessere Konzentration auf die Betreuung der Pflegebedürftigen, da weniger bürokratischer Aufwand anfällt.
Nicole Schliz erklärte dazu:
„Damit können sich Einrichtungen und Teams besser auf die ihnen anvertrauten Menschen konzentrieren. Weniger Papier, mehr Zeit für die Pflegebedürftigen.“
Im gleichen Zuge werden in der stationären Pflege weniger Regelprüfungen sowie reduzierte Anzeigepflichten eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Der Landtag habe mit dem Gesetz wichtige Schritte vollzogen, jetzt müsse das zuständige Ministerium die Umsetzung weiter vorantreiben.
Bestandsschutz für bestehende Pflegeeinrichtungen
Ein wichtiger Punkt in der Umsetzung des Heimgesetzes ist laut bpa der Schutz vorhandener Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen der noch zu erlassenden Ausführungsverordnung zum TPQG soll ein Bestandsschutz für bauliche Anforderungen eingeführt werden. Das betrifft besonders Einrichtungen, die vor Inkrafttreten der neuen Landesheimbauverordnung in Betrieb gingen.
Dieser Schutz sei entscheidend, um den Abbau dringend benötigter Pflegeplätze in Baden-Württemberg zu verhindern. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiterhin.
- Wegfall strenger Heimrechtsregelungen für ambulant betreute Wohngruppen
- Reduzierte Prüfpflichten und Anzeigevorschriften für stationäre Einrichtungen
- Forderung nach Bestandsschutz in der Ausführungsverordnung
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Umsetzung und Bedeutung für Baden-Württemberg
Das TPQG bringt für die pflegenden Einrichtungen in Baden-Württemberg wichtige Erleichterungen, die langfristig zu einer höheren Versorgungsqualität beitragen können. Für Pflegebedürftige bedeutet dies, dass die Pflegenden mehr Zeit für die individuelle Betreuung aufwenden können, statt durch bürokratische Vorgaben gebunden zu sein.
Für bestehende Einrichtungen ist die Sicherstellung eines Bestandsschutzes bei baulichen Vorschriften essenziell, um weiterhin Pflegeplätze anbieten zu können. Die Landesregierung plant, die Details in der Ausführungsverordnung zum Heimgesetz festzulegen. Ein verbindlicher Zeitplan dazu wurde noch nicht veröffentlicht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Pflegeakteure können sich detailliert über die Gesetzgebung und deren Hintergründe beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. informieren (bpa.de) und in offiziellen Informationsangeboten des Landes Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).
Weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen rund um Pflege und Gesundheit finden Sie auf regionalupdate.de.

