BGG-Reform zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft

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Berlin. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen, der Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft regelt. Die bgg reform privatwirtschaft diskriminierung sorgt für kontroverse Diskussionen, da sie private Unternehmen weitreichend von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit entbindet.

Gesetz stoppt Barrierefreiheit

Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll gemäß Bundesregierung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umsetzen. Kritiker wie der Verein AbilityWatch bemängeln jedoch, dass das Gesetz im Kern private Unternehmen von baulichen Anpassungen grundsätzlich freistellt.

„Angemessene Vorkehrungen“ unter Kritik

Im Entwurf heißt es in § 7 Abs. 3 Nr. 3, dass bauliche Veränderungen oder Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für private Unternehmen stets als unverhältnismäßige und unzumutbare Belastung gelten – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Diese pauschale Regelung schwächt die gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit deutlich ab. Raúl Krauthausen von Sozialhelden e.V. erklärt:

„Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Der Gesetzgeber zerschlägt die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“

Damit wird das Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ der UN-Behindertenrechtskonvention, die Inklusion strukturell fördern soll, auf individuelle und kurzfristige Lösungen degradiert.

Fehlende Verpflichtungen und Schadensersatzregelungen

Deutschland verfügt bisher über keine generelle Pflicht für Unternehmen zur diskriminierungsfreien Leistungserbringung. Der neue Gesetzesentwurf lässt diese Lücke bestehen. Zudem bleibt der Entwurf bei Servicequalität und praktischer Umsetzung barrierefreier Angebote unkonkret. Diskriminierte Personen haben weiterhin keinen Anspruch auf Schadensersatz bei privaten Anbietern, sondern können höchstens ein Schlichtungsverfahren anstoßen.

Andere Länder wie die USA oder Österreich zeigen hingegen, wie umfassendere gesetzliche Maßnahmen aussehen können. Die unzureichende Neubestimmung im BGG wird daher als „Rückschritt“ betrachtet.

Beispielhafte Unterschiede bei Schadensersatzansprüchen:

  • Öffentlicher Bereich: Entschädigung bis zu 1.000 Euro bei Diskriminierung
  • Privatwirtschaft: keine Entschädigungsansprüche, nur Schlichtung möglich

Die Interessenvertretung AbilityWatch fordert den Bundestag auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten.

Für weitere Informationen zur Behindertengleichstellung lesen Sie auch regionalupdate.de: Barrierefreiheit in Deutschland.

Weitere fundierte Details zur UN-Behindertenrechtskonvention bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Auswirkungen und Ausblick

Die beschlossene bgg reform privatwirtschaft diskriminierung wirkt sich auch auf Angebote und Dienstleistungen in den Kommunen und im Einzelhandel aus. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies, dass der Zugang zu Geschäften, Gastronomie oder Veranstaltungsorten weiterhin eingeschränkt bleiben kann. Das bestätigt die Befürchtung, dass die neue Regelung bestehende Barrieren nicht systematisch abbaut.

Für Bürgerinnen und Bürger heißt das, dass sich der Alltag für Menschen mit Behinderung kaum verbessern wird, wenn private Unternehmen von baulicher Barrierefreiheit befreit sind. Die regionalen Akteure in Politik und Wirtschaft müssen nun eigeninitiativ Wege finden, um inklusive Angebote stärker zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Auf Bundesebene sind weitere parlamentarische Beratungen geplant, in denen Änderungen am Entwurf möglich sind. Die Debatte um verbindliche Maßnahmen für die Privatwirtschaft wird voraussichtlich fortgeführt.

Mehr zu aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und regionaler Inklusion finden Sie im Ressort Gesellschaft auf regionalupdate.de.

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