Biadacz/Oellers: Wir sorgen für mehr Barrierefreiheit

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Berlin. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Reform Behindertengleichstellungsgesetz Bundeskabinett beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich.

Mehr Barrierefreiheit Jetzt

Die Reform Behindertengleichstellungsgesetz Bundeskabinett nach soll das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben der aktuellen Koalition um, das Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen soll. Dies betrifft unter anderem Verwaltungsverfahren, Bundesbauten sowie private Unternehmen.

Bundeskompetenzzentrum und Assistenzhunde

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache. Zudem sind Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden vorgesehen. Unternehmen erhalten künftig Beratung durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern.

Zeitliche Meilensteine und Kritik

Die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Bundesgebäude soll bis 2045 vollständig realisiert sein. Dies stößt bei einigen Politikern auf Kritik, die einen schnelleren Zeitplan fordern. Die Reform berücksichtigt auch die verpflichtende Barrierefreiheit von Verwaltungsverfahren, die für Menschen mit Behinderungen einen leichteren Zugang zu Dienstleistungen gewährleisten soll.

„Wir halten damit Wort und setzen das Ziel aus dem Koalitionsvertrag um, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken“, erklärte Marc Biadacz, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

„Mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie der Beratung von Unternehmen setzt die Bundesregierung wichtige Ziele um“, ergänzte Wilfried Oellers, Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

  • Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
  • Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden
  • Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
  • Barrierefreie Verwaltungsverfahren
  • Zeitliche Vorgabe für Barrierefreiheit bei Bundesgebäuden bis 2045

Mehr Informationen zur Barrierefreiheit und Inklusion finden Sie unter regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung der Reform Behindertengleichstellungsgesetz Bundeskabinett für Bürgerinnen und Bürger

Die beschlossene Reform stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland, auch in den Regionen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen besseren Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie eine höhere Sensibilisierung in der Gesellschaft. Die neue Gesetzeslage fördert eine inklusive Teilhabe durch barrierefreie Angebote.

Künftig können Unternehmen und Behörden auf konkrete Beratungsangebote zurückgreifen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Dies soll die praktische Umsetzung erleichtern und den Alltag für Menschen mit Behinderungen verbessern. Die langfristigen Ziele und Fristen geben einen klaren Rahmen vor, auch wenn der Zeitplan insbesondere bei Bundesbauten noch als verbesserungswürdig gilt.

Weitere Informationen zur Reform Behindertengleichstellungsgesetz Bundeskabinett und der Umsetzung finden interessierte Leserinnen und Leser bei regionalupdate.de sowie auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung.

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