Bundeskabinett beschließt Verpackungsgesetz mit Rückschritt bei Mehrwegförderung

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Berlin. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen, mit dem die neue EU-Verpackungsverordnung umgesetzt werden soll. Die verpackung gesetz mehrweg sieht eine Mehrwegzielquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen vor, jedoch wurden finanzielle Förderungen für Mehrwegsysteme deutlich abgeschwächt.

Mehrwegförderung scheitert

Der Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes sieht vor, die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen auf 70 Prozent zu erhöhen. Ursprünglich war eine verpflichtende finanzielle Förderung durch die Einweg-Industrie vorgesehen. Hersteller mussten 5 Euro pro Tonne in Verkehr gebrachter Einweg-Verpackungen zahlen, um Mehrweg-Systeme zu fördern. Diese Regelung wurde im aktuellen Gesetzentwurf stark abgeschwächt.

Statt eines festen Beitrags sollen Organisationen der Herstellerverantwortung und Pfandsysteme nur noch einen Mindestanteil ihres Budgets eigenständig für Abfallvermeidung einsetzen. Dies kritisiert unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als unzureichend und einen Rückschritt zugunsten der Einweg-Lobby.

Vergleich mit internationalen Förderungen

In Frankreich gibt es ein verbindliches Budget in zweistelliger Millionenhöhe, das von der Einweg-Industrie zur Förderung ressourcenschonender Mehrwegsysteme eingesetzt wird. Deutschland hingegen fehlt ein vergleichbares Instrument, das ausreichend Mehrwegimpulse setzen würde, um das Ziel der Abfallvermeidung von fünf Prozent bis 2030 zu erreichen.

Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont die ökologische und ökonomische Bedeutung von Mehrweg:

„Die Beibehaltung der 70-Prozent-Mehrwegzielquote für Getränke ist ein wichtiges politisches Signal. Es ist völlig unverständlich, warum der Finanzierungsmechanismus zur Mehrwegförderung entkernt wurde.“

Darüber hinaus fordert die DUH eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Verpackungen als wirksames finanzielles Lenkungsinstrument. Erfolgreiche Beispiele für solche Modelle existieren bereits in Städten wie Tübingen und Konstanz, die damit eine erhebliche Reduzierung von Einweg-Verpackungsmüll erzielen konnten.

Mehr Informationen zum Thema Verpackungsrecht und Umweltschutz finden Sie bei regionalupdate.de sowie auf der Webseite der Deutschen Umwelthilfe Deutsche Umwelthilfe.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Bedeutung und Ausblick zur Verpackungsrechtsreform

Die Umsetzung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes betrifft Verbraucher und Unternehmen auch in der Region. Die Förderung von Mehrwegsystemen kann langfristig zu einer Reduzierung von Verpackungsmüll und damit zu einer nachhaltigeren Umwelt beitragen. Für Händler und Hersteller vor Ort bedeuten die Regelungen potenzielle neue Anforderungen und Chancen zur Förderung umweltfreundlicher Verpackungen.

Künftige Schritte umfassen eine weitere politische Debatte um die Finanzierungsmechanismen für Mehrweg-Systeme und mögliche landesweite Regelungen, die über das Gesetz hinausgehen. Beobachtet wird zudem, wie regionale Pilotprojekte, wie in Tübingen und Konstanz, als Modell für größere Gebiete übernommen werden können.

Für Bürgerinnen und Bürger empfiehlt es sich, die Entwicklungen rund um das verpackung gesetz mehrweg aufmerksam zu verfolgen und sich über lokale Mehrwegsysteme und deren Nutzung zu informieren.

Weiterführende Informationen zur EU-Verpackungsverordnung bietet die offizielle Webseite der Europäischen Kommission
EU Packaging and Packaging Waste.

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