Berlin. Die Nutzung von E-Scootern und Carsharing-Fahrzeugen erfolgt zunehmend digital, was bei Verkehrsunfällen besondere Haftungsfragen aufwirft. Insbesondere bei einer unfallflucht e-scooter carsharing drohen den Fahrern strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihre Feststellungspflichten nicht erfüllen.
Haftung im Fokus
Besonderheiten bei Unfallflucht mit E-Scootern und Carsharing
Bei E-Scootern und Carsharing-Fahrzeugen werden Zustandskontrollen und Rückgaben meist per App abgewickelt. Die Fahrzeuge verbleiben im Regelfall einfach am Straßenrand, bis sie der nächste Nutzer bucht. Diese digitale Handhabung führt teilweise dazu, dass Nutzer bei Unfällen mit Sachschaden weiterfahren, ohne dies dem Anbieter zu melden.
Dies stellt eine Fahrerflucht dar, die strafrechtlich als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB geahndet wird. Die strafrechtliche Relevanz entsteht insbesondere, wenn Fremdschaden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen vorliegt.
Rechtliche Grundlagen und Gerichtsurteile
Der Tatbestand der Unfallflucht setzt voraus, dass durch das Verlassen des Unfallortes einer anderen Person oder dem Fahrzeughalter ein Schaden entstanden ist, der Feststellungen am Unfallort erfordert. Ein Selbstschaden genügt nicht.
Gerichte bestätigen dieses Vorgehen auch bei Carsharing-Fahrzeugen. So entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem Fall, bei dem ein Nutzer mit einem gemieteten Smart gegen eine Leitplanke fuhr. Obwohl die Leitplanke unbeschädigt blieb, entstand am Fahrzeug ein Sachschaden von über 8000 Euro. Da der Fahrer weder die Polizei rief noch den Vermieter informierte, wurde ihm vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht führte aus, dass der Fahrer eine Feststellungspflicht gegenüber dem Eigentümer – dem Carsharing-Anbieter – habe, da dieser das Fahrzeug bei Rückgabe nicht persönlich überprüfe.
Auch andere Gerichte wie das Oberlandesgericht Celle und das Landgericht Darmstadt stützten diese Auffassung und betonten das berechtigte Beweissicherungsinteresse der Eigentümer.
„Durch den Unfall entstand ein Schaden an einem fremden Fahrzeug, da der Fahrer nur Besitzer war und nicht Eigentümer“, sagte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Pflichten der Nutzer am Unfallort
Nutzer von E-Scootern und Carsharing-Fahrzeugen sollten im Falle eines Unfalls am Ort bleiben, Feststellungspflichten erfüllen und den Vorfall melden. Dies schützt sie vor strafrechtlichen Folgen wie etwa dem Vorwurf der Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB).
Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:
- Unfallstelle sichern und ausreichende Feststellungen zum Schaden und Beteiligten treffen
- Kontakt zum Anbieter bzw. Vermieter aufnehmen
- Bei Personenschäden oder Unsicherheiten die Polizei informieren
- Hilfe leisten, wenn Personen verletzt sind
Weitere Informationen zu Verkehrsrecht und Unfallflucht finden Interessierte beispielsweise bei regionalupdate.de sowie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Unfallflucht – Regelungen und Folgen.
Fazit und Ausblick
Die Digitalisierung bei der Nutzung von E-Scootern und Carsharing erleichtert zwar den Zugang zu Fahrzeugen, bringt aber auch juristische Herausforderungen mit sich. Eine Gelegenheit zur Verbesserung der Nutzeraufklärung und vertraglicher Regelungen besteht, um Haftungsfälle klarer zu regeln.
Künftig könnten Anbieter verstärkt auf verpflichtende Meldepflichten und technische Systeme zur Unfallschadensdokumentation setzen. Für Nutzer gilt weiterhin, ihre gesetzlichen Pflichten bei Unfällen ernst zu nehmen und keine Unfallflucht zu begehen. So lässt sich das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen und zivilrechtlicher Mehrkosten deutlich verringern.

