Niedersachsen. Ab Februar 2026 wird in Niedersachsen die neue Version des Bedarfsermittlungsinstruments B.E.Ni 4.0 landesweit eingeführt. Ziel ist es, die Bedarfsermittlung B.E.Ni Niedersachsen zu vereinfachen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.
Neue B.E.Ni 4.0 starten
Das Land Niedersachsen modernisiert das Verfahren zur Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen durch die Einführung von B.E.Ni 4.0. Die neue Version vereinfacht die Unterstützungsermittlung deutlich und legt den Fokus stärker auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen. Die Kommunen haben zunächst die Möglichkeit, die neuen Formulare freiwillig zu nutzen.
Vereinfachte Formulare und inklusive Gestaltung
Die überarbeiteten Formulare sind kürzer und konzentrieren sich auf das Wesentliche, was den bürokratischen Aufwand verringert. Ergänzend gibt es Bögen in Einfacher und Leichter Sprache, teilweise mit Piktogrammen, um Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen die Mitwirkung zu erleichtern. Die Zielplanung wurde reduziert, damit Unterstützungsziele gemeinsam einfacher benannt und festgelegt werden können.
Zusammenarbeit aller Beteiligten
B.E.Ni 4.0 entstand in einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Vertretern von Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern, Kommunen und der Landesregierung. Sozialminister Dr. Andreas Philippi bemerkte dazu:
„Mit B.E.Ni 4.0 stellen wir die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt unseres Handelns. Die neue Version ist ein großer Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und einer modernen, bürgernahen Verwaltung.“
Auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, unterstrich die Bedeutung der Weiterentwicklung für mehr Inklusion in Niedersachsen.
Ausblick auf digitale Lösungen und Entlastung der Kommunen
Die Umsetzung von B.E.Ni 4.0 ist ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung des komplexen Verfahrens der Bedarfsermittlung B.E.Ni Niedersachsen. Gleichzeitig wird auf eine künftige digitale Lösung hingewiesen, um die bisher papierbasierte Dokumentation abzulösen. Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, betont:
„Nur mit digitalen Lösungsansätzen und einem digitalen Datenaustausch können echte Mehrwerte für alle generiert werden. Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Umsetzung im Sinne aller Beteiligten.“
Auch Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, erwartet durch einheitliche digitale Verfahren eine weitere Entlastung der Kommunen.
Bedeutung für Bürokratieabbau und Teilhabe
Ricarda Hasch, Vorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Niedersachsen, sieht in B.E.Ni 4.0 einen wichtigen Beitrag:
„Mit der vorgenommenen Reduzierung leistet B.E.Ni 4.0 einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Nachhaltigkeit und Teilhabe.“
Weitere Informationen zur Bedarfsermittlung und den Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen finden Sie auch auf regionalupdate.de. Details zur Inklusionspolitik in Niedersachsen sind beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung verfügbar.
Weitere Schritte zur Umsetzung von B.E.Ni 4.0
Ab Februar 2026 wird B.E.Ni 4.0 landesweit bereitgestellt. Die Kommunen können die neuen Formulare zunächst freiwillig nutzen, um sich mit dem Verfahren vertraut zu machen. Die Entwicklung hin zu digitalen Lösungen bleibt ein zentrales Ziel für die kommenden Jahre, um das Verfahren noch effizienter und zugänglicher zu gestalten. Die beteiligten Akteure setzen sich weiterhin für eine inklusive und bürgernahe Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
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