76. Sitzung Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Hannover

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Hannover. Am 25. Februar 2026 tagte der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages unter anderem zur Beratung mehrerer Gesetzesentwürfe. Im Zentrum der Sitzung standen Themen wie der Schutz vor Antisemitismus, Änderungen im Niedersächsischen Besoldungsgesetz und verfassungsrechtliche Prüfungen – stets mit dem Fokus auf rechts und verfassungsfragen.

Aktuelle Landtagssitzung zum Thema rechts und verfassungsfragen

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen traf sich am Mittwochvormittag in Hannover, um über diverse gesetzgeberische Vorhaben zu beraten. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs sowie zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung. Dieser Entwurf wurde von den Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebracht und war bereits Gegenstand einer ersten Beratung im Mai 2025.

Parallel stand die Beratung von Entwürfen zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und zur Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen auf der Agenda. Beide Vorlagen stammen aus der Landesregierung und wurden nach Einschätzung der federführenden Ausschüsse unverändert angenommen. Zugleich befasste sich das Gremium mit einem verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Normenkontrolle eines bestimmten Paragrafen des Besoldungsgesetzes hinsichtlich der Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Berücksichtigung des Familienzuschlags.

Gesetz zur Stärkung jüdischen Lebens und Antisemitismusschutz

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Bezug der niedersächsischen Verfassung zu Europa zu erweitern und wirksamer gegen Antisemitismus vorzugehen. Zudem soll das jüdische Leben stärker gefördert werden. Der Ausschuss führte hierzu die Fortsetzung der Beratungen durch, nachdem erste Diskussionen bereits im Frühjahr 2025 stattgefunden hatten.

„Die Ergänzung des Europabezugs und der Schutz vor Antisemitismus sind zentrale Anliegen des Gesetzes,“ heißt es in der Vorlage.

Änderungen im Besoldungsrecht und kommunale Regelungen

Das Niedersächsische Besoldungsgesetz soll unter anderem nach den Vorgaben der Landesregierung angepasst werden. Im Ausschuss wurde die unveränderte Annahme der Vorlage empfohlen. Ebenso wurde ein Gesetzentwurf zur Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade beraten, der ebenfalls die Zustimmung erhielt.

„Die aktuellen Anpassungen sorgen für eine moderne und rechtssichere Regelung im Besoldungsbereich,“ erläuterte eine Ausschussvertreterin.

Verfassungsgerichtliche Normenkontrolle

Ein wesentlicher Punkt war die Behandlung eines konkreten Normenkontrollverfahrens. Hierbei geht es um die Überprüfung, ob eine Regelung im Niedersächsischen Besoldungsgesetz mit den Verfassungsbestimmungen auf Landes- und Bundesebene vereinbar ist. Es betrifft die Berechnung des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags für Teilzeitbeschäftigte.

„Die verfassungsrechtliche Prüfung gewährleistet, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden,“ so die Landtagsverwaltung.

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten des Landtags und Ausschüssen bietet die Seite des Niedersächsischen Landtages. Hintergrundwissen zu Rechts- und Verfassungsfragen liefert das Bundeszentrale für politische Bildung.

Ausblick

Die Beratungen zum Schutz jüdischen Lebens und zur Ergänzung des Europabezugs in der Niedersächsischen Verfassung werden in kommenden Sitzungen weitergeführt. Zudem stehen weitere Beschlüsse zum Niedersächsischen Landeswahlgesetz und die Information zu den ARD-Selbstverpflichtungen 2025 auf der Tagesordnung. Die Landtagsverwaltung ermöglicht Ausschussmitgliedern die Teilnahme auch per Videokonferenz, eine Option, die künftig verstärkt genutzt werden soll.

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