Berlin. Die geplante EEG Reform Erneuerbare sorgt in der Energiebranche für Diskussionen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit ausreichend Raum für Verbändeanhörung sowie eine sorgfältige Abstimmung mit parallel laufenden Gesetzesänderungen.
EEG Reform im Fokus
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gilt als zentrale Weichenstellung für die Energiewende in Deutschland. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont die Wichtigkeit einer zügigen, aber sorgfältigen Gesetzgebung, die sowohl die neuen EU-Anforderungen als auch die bestehenden Ausbauziele berücksichtigt. Ein zentrales Thema ist die geplante Einführung des sogenannten „Claw Back“, einer Abschöpfung von Übererlösen bei Erneuerbaren Energien, die EU-rechtlich verbindlich umgesetzt werden muss. Nach BDEW-Auffassung sollte dies ohne komplexe Eingriffe in das bestehende Fördersystem geschehen, um die knappen Fristen sowie die Beteiligung der Stakeholder zu gewährleisten.
Ausbauziele bleiben bestehen
Trotz einer möglichen Korrektur des erwarteten Stromverbrauchs sollen die Ausbauziele für Erneuerbare Energien bis 2030 unverändert bleiben. Aktuell liefern die errichteten Erzeugungsanlagen noch weniger Strom als ursprünglich angenommen. Die Gigawatt-Ausbauziele im Gesetzesentwurf sollen daher beibehalten werden, unter anderem das Volumen für Windkraft an Land, das für weitere vier Jahre auf hohem Niveau festgelegt werden soll. Gleichzeitig sieht der BDEW kurzfristig Bedarf, die Ausschreibungsvolumen für Windenergie insbesondere in Süddeutschland zu erhöhen, wo der Ausbau bislang schwach verläuft.
Praxistauglichkeit und weitere Reformen
Neben dem „Claw Back“ wirft die Reform auch Fragen zur Umsetzung von Messsystemen, Steuerung kleiner Anlagen und der Direktvermarktung von Strom aus kleinen Photovoltaik-Anlagen auf. Die BDEW fordert hier realistische Umsetzungspfade und einen Praxischeck. Wichtig sei, dass Anforderungen an die Direktvermarktung erst nach Digitalisierung und Standardisierung greifen. Positiv bewertet der Verband Klarstellungen im Entwurf, die eine rechtssichere Durchführung des EEG erleichtern sollen.
„Die Reform des EEG ist eine der zentralen Wegmarken für die Energiewende. Sie muss gut mit den zeitgleich verlaufenden Reformen abgestimmt werden“, sagte Kerstin Andreae.
Darüber hinaus beeinflussen weitere parallele Gesetzesvorhaben, beispielsweise zur Netzentgeltsystematik und zum Netzanschluss, die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Eine umfassende Betrachtung der Wechselwirkungen sei notwendig, um Störungen im Ausbau der erneuerbaren Energien zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Thema Energiewende und EEG finden Sie bei regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Webseite des BDEW bdew.de.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Die EEG Reform Erneuerbare wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Parallel läuft die Prüfung durch die Europäische Kommission bezüglich der beihilferechtlichen Genehmigung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind ausführliche Verbändeanhörungen und Fachdebatten vorgesehen, um die praxisnahe Umsetzung der Neuregelungen sicherzustellen. Auch die geplanten Änderungen bei Netzanschluss und Netzentgelten werden weiter analysiert, damit die Energiewende in Deutschland planmäßig voranschreiten kann.
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