Hannover. Das Land Niedersachsen plant eine umfassende Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Ziel ist es, öffentliche Aufträge ab 20.000 Euro nur an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. Damit soll die tariftreue vergabegesetz niedersachsen zukunftsfest und praxisnah gestaltet werden.
Faire Arbeit Stärken: Modernisierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Niedersachsen
Novelle mit klaren Zielen und praktikabler Umsetzung
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vergaberegeln im Land an neue Anforderungen anpasst. Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne betont die Bedeutung der Tariftreue für das Land:
„Öffentliches Geld soll nur für gute und fair bezahlte Arbeit ausgegeben werden“, sagte Tonne.
Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sollen künftig nur an Firmen vergeben werden, die sich zur Einhaltung der Tarifverträge verpflichten. Die Nachweise darüber werden im Vergabeverfahren durch eine einfache Erklärung mit Unterschrift und Kreuz dokumentiert. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein schlankes Verfahren entwickelt.
Stärkung von Wirtschaft und Arbeitnehmern durch klare Regeln
Neben der fairen Bezahlung zielt die Reform darauf ab, Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu stärken. Faire Löhne und gerechte Vergabe sollen einen Beitrag leisten, die Attraktivität des Landes als Investitionsstandort zu sichern.
Arbeitsminister Andreas Philippi sieht darin eine wichtige Vorbildfunktion des Staates. Die Regelung betrifft unter anderem Infrastrukturvorhaben wie den Bau von Brücken, Straßen und Schulen, die in den kommenden Jahren planmäßig gefördert werden.
Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren
Zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltungen setzt die Novelle zudem auf Bürokratieabbau. Die bisherige Informations- und Wartepflicht bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben entfällt, was eine Beschleunigung der Verfahren um mehrere Wochen ermöglicht.
Zudem wird bei Bauleistungen die Aufgreifschwelle für ungewöhnlich niedrige Angebote von zehn auf 20 Prozent angehoben. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen muss nicht mehr zusätzlich im Verfahren erfolgen, sondern wird an anderer Stelle kontrolliert. Dies soll unnötige Doppelprüfungen vermeiden.
Mehr Handlungsspielraum für Kommunen durch Anpassung der Wertgrenzen
Die Wertgrenzenverordnung wird ebenfalls geändert: Direktaufträge sind künftig bis zu einem Wert von 100.000 Euro möglich. Im Baubereich liegt die Grenze für freihändige Vergaben nun bei einer Million Euro. Für Dienstleistungsaufträge gilt der EU-Schwellenwert von aktuell 216.000 Euro. Damit erhalten insbesondere Kommunen mehr Flexibilität bei der Vergabe, ohne die Prinzipien von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzugeben.
„Wir schaffen mehr Spielraum, aber innerhalb eines klaren Rahmens“, erklärte Minister Tonne.
Ausblick auf die weiteren Schritte der Gesetzgebung
Die Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes wird nun in den parlamentarischen Beratungen behandelt. Mit dem geplanten Inkrafttreten können Vergabeverfahren in Niedersachsen in Zukunft schneller, fairer und praxisnäher durchgeführt werden. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor weiter zu verbessern und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken.
Weiterführende Informationen zum Thema Vergaberecht in Niedersachsen bietet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Niedersachsen. Allgemeine und europaweite Vergaberichtlinien sind bei der Europäischen Kommission einsehbar.
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