Rechtsschutz-Antrag Waldkindergarten Melle abgelehnt

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Melle. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einer Trägerin eines Waldkindergartens in Melle nicht stattgegeben. Die Entscheidung betrifft einen gekündigten Betriebsvertrag für den Waldkindergarten auf der „Esel-Wiese“ und wirft die Frage nach dem Rechtsschutz Waldkindergarten Melle auf.

Waldkindergarten-Beschluss Melle: Rechtsschutz Waldkindergarten Melle

Hintergrund der Kündigung

Die Stadt Melle kündigte den Vertrag mit der gemeinnützigen GmbH, die den Waldkindergarten betreibt, zum 31. Juli 2026. Als Begründung nannte die Stadt neben einem erwarteten sinkenden Bedarf auch anhaltende Probleme in der Zusammenarbeit, die trotz zahlreicher Gespräche nicht beseitigt wurden. Die Kündigung erfolgte fristgerecht und auf mehreren Wegen, darunter per DHL-Express, E-Mail und persönlicher Zustellung. In der Folge wurde der Waldkindergarten im KiTA-Onlineportal der Stadt mit dem Hinweis auf die Kündigung geführt und nach dem 31. Juli 2026 nicht mehr gelistet.

Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Die betroffene Trägerin reichte im November 2025 Klage gegen die Kündigung ein. Außerdem beantragte sie einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel, die Löschung des Waldkindergartens aus dem Onlineportal zu verhindern. Ihr Vorbringen beinhaltete unter anderem, dass die Kündigung nicht fristgemäß zugestellt worden sei, da sie die erforderlichen Zustellungen, insbesondere die E-Mail, nicht erhalten habe. Zudem beanspruchte sie eine uneingeschränkte Präsenz im KiTA-Anmeldeportal über das Ablaufdatum des Vertrags hinaus, da der Betreibervertrag nicht zwangsläufig das Ende des Betriebs bedeute.

„Die Antragstellerin kann aus dem Vertrag keine Anspruchsgrundlage für ihr Begehren herleiten“, urteilte das Verwaltungsgericht.

Begründung der gerichtlichen Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies den Antrag ab. Die Kammer sah die Kündigung als wirksam und fristgerecht zugestellt an, insbesondere über die Hausanschrift in Melle. Außerhalb der vertraglichen Regelungen könne die Antragstellerin keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Präsentation im KiTA-Portal geltend machen. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) keine Grundlage für einen solchen Anspruch biete. Die strittigen Gründe für die Kündigung spielten für die Entscheidung keine Rolle. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Nächste Schritte und rechtliche Perspektiven

Die Klage gegen die ordentliche Kündigung läuft weiterhin. Die Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz gibt allerdings vorläufig keine Entlastung für die Trägerin im Hinblick auf die Darstellung im KiTA-Portal. Ob und wie der Waldkindergarten auf der „Esel-Wiese“ in Melle künftig betrieben wird, bleibt offen. Die Stadt aktualisiert bereits ihr KiTA-Onlineportal entsprechend.

Interessierte können weitere Informationen zur KiTA-Anmeldung in Melle auf dem offiziellen Portal einsehen: KiTA Online Melle. Rechtliche Details und Pressemitteilungen stehen auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur Verfügung: Verwaltungsgericht Osnabrück Presseinfo.

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