Niedersachsen. Der sogenannte Veggie Kompromiss Bürokratie betrifft die Bezeichnungen von vegetarischen Fleischersatzprodukten in der Europäischen Union. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben, sind Bezeichnungen, die sich direkt auf Fleischarten beziehen, künftig verboten.
Kompromiss sorgt Verwirrung
Die Verhandler des Europäischen Parlaments und des EU-Rates haben sich darauf verständigt, dass bestimmte Bezeichnungen für pflanzliche Ersatzprodukte zugelassen sind, andere jedoch nicht. So dürfen vegane oder vegetarische Produkte als „Veggie-Bratwurst“ oder „Veggie-Burger“ bezeichnet werden. Begriffe wie „veganer Speck“, „vegane Keule“ oder „vegane Leber“ sind hingegen nicht mehr erlaubt. Ebenso sind geschützte Fleischbezeichnungen wie „Rind“, „Kalb“ oder Geflügelarten wie „Huhn“ oder „Ente“ in Kombination mit „Veggie“ untersagt.
Hintergrund des Veggie Kompromisses
Die Entscheidung ist Teil einer Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) der EU. Auslöser war ein Vorstoß einer konservativen französischen Abgeordneten, der auf ein Verbot von Veggie-Bezeichnungen bei Fleischersatz abzielte. Der nun gefundene Kompromiss gilt vorläufig bis Ende 2027 und muss noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden.
Kritik der Landwirtschaftsministerin
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte äußerte sich kritisch zum Ergebnis. Ihrer Ansicht nach entsteht durch die unterschiedlichen Regelungen unnötige Bürokratie für Hersteller pflanzlicher Produkte und Verwirrung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie beklagte, dass die Entscheidung weniger dem Verbraucherschutz diene, sondern vor allem die Fleisch-Lobby begünstige.
„‘Veggie-Bratwurst‘ ja, ‚Veggie-Speck‘ nein? Wer soll denn da noch durchsteigen? Der Kompromiss bedeutet vor allem: mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagte Staudte.
Sie forderte stattdessen eine klare und einfache Kennzeichnung, da durch Begriffe wie „vegan“ oder „vegetarisch“ bereits deutlich werde, dass kein Fleisch enthalten sei. Zudem kritisierte sie die zwangsweise Verwendung bestimmter Begriffe und plädierte für eine Entbürokratisierung.
Geplante nächsten Schritte
Der aktuelle Kompromiss muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat formell bestätigt werden. Laut Ministerin Staudte ist es wichtig, das Ergebnis kritisch zu begleiten, um weitere unnötige bürokratische Hürden für die Veggie-Produzenten zu vermeiden. Die Regelung soll bis Ende 2027 gelten, bevor eine neue Bewertung erfolgt.
Für weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz und vegetarische Produkte empfiehlt sich die offizielle Seite der Europäischen Kommission zum Lebensmittelrecht Lebensmittelinformation und Etikettierung.
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