Osnabrück. Die Klagen Trainer VfL Osnabrück sind Gegenstand eines arbeitsrechtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Osnabrück. Die Kündigungen des Chef- und Co-Trainers des Fußballvereins stehen im Zusammenhang mit Vorwürfen einer versuchten Spielmanipulation im NFV-Pokalfinale 2025.
Klagen gegen VfL Osnabrück
Vorwürfe rund um das NFV-Pokalfinale 2025
Am 24. Mai 2025 traf der VfL Osnabrück in der dritten Liga auf den Regionalligisten TuS Blau-Weiß Lohne im Endspiel um den NFV-Pokal. Dabei spielte ein zuvor vom VfL ausgeliehener Spieler für den TuS Blau-Weiß Lohne und erzielte das Tor zum 4:2-Endstand. In der Saison 2024/2025 war dieser Spieler an Lohne ausgeliehen und sollte zur neuen Saison zum VfL zurückkehren.
Eine Woche vor dem Pokalfinale soll der damalige VfL-Cheftrainer Marco Antwerpen zusammen mit Co-Trainer Frank Döpper den Reha-Trainer angewiesen haben, dem ausgeliehenen Spieler mitzuteilen, dass er nicht am Finalspiel teilnehmen soll. Andernfalls solle der Spieler zum Saisonende nicht zum VfL zurückkehren. Zudem sollte der Spieler eine Verletzung vortäuschen. Die Ernsthaftigkeit dieser Aufforderung wurde dem Reha-Trainer zufolge durch Antwerpen noch kurz vor dem Spiel bekräftigt.
Rechtliche Konsequenzen und Verfahren
Im Anschluss kündigte die VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA die Arbeitsverhältnisse des Chef- und Co-Trainers außerordentlich fristlos. Die beiden Trainer erhoben daraufhin Kündigungsschutzklagen, in denen sie die Vorwürfe der Spielmanipulation bestreiten. Die DFB-Bundesgerichtsbarkeit stellte zwar ein unsportliches Verhalten von Marco Antwerpen fest, sah aber kein gezieltes Manipulieren des Spielergebnisses. Dennoch erhielt Antwerpen ein dreimonatiges Trainerverbot. Für Co-Trainer Döpper wurde keine Auflage ausgesprochen.
Am 10. März 2026 fand vor dem Arbeitsgericht Osnabrück eine Verhandlung statt. Die Kammer leitete eine umfangreiche Zeugenbefragung ein, entschied jedoch noch nicht über die Klagen. Das Gericht kündigte die öffentliche Urteilsverkündung für den 30. März 2026 an.
„Die Kläger bestritten insbesondere die vom VfL Osnabrück behaupteten Aussagen gegenüber dem Reha-Trainer“, heißt es im Verhandlungsprotokoll.
Weiterer Ablauf der Klagen Trainer VfL Osnabrück
Das Arbeitsgericht Osnabrück wird nach der Nachberatung der Zeugenaussagen eine Entscheidung über die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigungen treffen. Der offene Termin am 30. März 2026 um 14:00 Uhr bietet Öffentlichkeit und Transparenz bei der Urteilsverkündung.
Der Fall verdeutlicht die Sensibilität und Komplexität von Vorwürfen der Spielmanipulation im Fußball und ihre arbeitsrechtlichen Folgen.
Weitere Informationen zu aktuellen Prozessen am Arbeitsgericht Osnabrück sind unter Arbeitsgericht Osnabrück Aktuelles abrufbar. Hintergrundwissen zum Thema Spielmanipulation bietet die Deutsche Fußball Liga (DFL).
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