Bei Mietwohnungen: Gartenarbeit kann Streit säen

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Wiesbaden. Mit den wärmeren Tagen wächst die Lust auf Gartenarbeit – doch bei Mietwohnungen kann es dabei rechtliche Fallstricke geben. Das Infocenter der R+V Versicherung informiert, welche Regeln zum Thema Gartenarbeit Mietwohnung Recht gelten und was Mieter bei der Nutzung von Gemeinschaftsgärten beachten sollten.

Jetzt Gartenrecht verstehen

Vertragslage und Rechte bei der Gartennutzung

Ob ein Garten zur Mietwohnung gehört, entscheidet sich primär am Mietvertrag. „Ist die Gartennutzung nicht vertraglich geregelt, kann der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit zurückziehen“, erklärt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung. Oft ist die Nutzung eines Gartens in Mehrparteienhäusern für alle Mieter gestattet, jedoch nicht die eigenständige Pflege oder Veränderung. Die bloße Nutzung schließt Maßnahmen wie das Anlegen von Beeten oder das Schneiden von Sträuchern meist aus.

Steht im Mietvertrag hingegen auch die Gartenpflege, können einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Unkraut entfernen und Laubfegen zur Pflicht werden. Dabei gilt: Die Aufgabenverteilung unter den Mietern erfolgt in Eigenregie, der Vermieter darf keine festen Zeiten oder Häufigkeiten vorschreiben.

Welche Veränderungen sind erlaubt?

Grundsätzlich müssen Pflanzen, die der Vermieter gestellt hat, respektiert werden. Sie dürfen nur mit dessen Zustimmung entfernt oder stark verändert werden. Eine dauerhafte Abtrennung einzelner Gartenbereiche durch Zäune, größere Aufbauten oder sogar ausgewachsene Blumenkübel ist unzulässig, da dies als bauliche Veränderung gilt. Vor größeren Eingriffen empfiehlt sich immer ein Blick in den Mietvertrag oder ein Gespräch mit dem Vermieter.

„Wer unsicher ist, sollte das Gespräch mit dem Vermieter suchen, bevor Beete umgestaltet oder Sträucher entfernt werden“, rät Céline-Estelle Zinkel.

  • Gartenpflege durch Mieter kann nicht als zusätzliche Betriebskosten umgelegt werden, außer bei aufwändigen Arbeiten wie Baumrückschnitten.
  • Arbeiten, die über einfache Gartenpflege hinausgehen, müssen ausdrücklich im Mietvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt sein.
  • Arbeitsgeräte zur Pflege sind in der Regel vom Mieter selbst anzuschaffen.
  • Beim Auszug gilt es, den ursprünglichen Zustand des Gartens wiederherzustellen.

Weitere Informationen zum Thema Mietrecht bietet die Seite des Deutschen Mieterbunds.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Gartenarbeit in Mietwohnungen – rechtliche Basics für Mieter in Wiesbaden

Die Regelungen rund um die Gartenarbeit und die Nutzung von Grünflächen bei Mietwohnungen in Wiesbaden sind verbindlich, um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden. Für Mieter bedeutet dies, vor dem Engagement im Garten stets den Mietvertrag zu prüfen oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Gemeinschaftliche Gartenflächen unterliegen oft besonderen Bestimmungen, die einen Ausgleich der Interessen aller Parteien sichern sollen.

Wer sich intensiver informieren möchte, findet praxisnahe Hinweise und rechtliche Hilfen etwa auf regionalupdate.de.

Künftig sind Anpassungen der Verträge oder gesonderte Vereinbarungen möglich, wenn Mieter und Vermieter die Gartennutzung erweitern wollen. Für die richtige Nutzung und Pflege ist verantwortungsvolles Handeln aller Beteiligten gefragt, um den Garten als Erholungsraum langfristig zu erhalten.

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