Osnabrück. Seit Juli 2025 ist der familiennachzug subsidiär schutzberechtigte gesetzlich ausgesetzt, mit Ausnahme weniger Härtefälle. Die Bundesregierung hat diese Regelung streng umgesetzt: Von 1.325 geprüften Personen wurden lediglich zwei Visa zur Familienzusammenführung erteilt.
Nur zwei Visa erteilt: Strikte Umsetzung des familiennachzug subsidiär schutzberechtigte
Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern subsidiär Schutzberechtigter und gilt bis Juli 2027. Während dieser Zeit sind Visa im Regelfall nicht zu erteilen, auch wenn Voraussetzungen wie Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt gegeben sind. Nur bei ausgewiesenen Härtefällen sind Ausnahmen erlaubt.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat bisher 1.559 Interviews mit 5.465 Personen geführt, deren Fälle geprüft werden. Das Auswärtige Amt hat 1.325 Personen in 392 Familien abschließend bewertet. Die meisten Gesuche erfüllen nicht die Härtefallkriterien im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (§ 22 Satz 1 AufenthG). Die Bundesregierung erklärt hierzu, dass bislang nur zwei Visa im Rahmen der Härtefallregelung erteilt wurden. Laut der Linken ist diese Bilanz „absolut schockierend“, und eine menschenrechtskonforme Praxis wird gefordert.
Hintergrund der Regelung
- Gesetzliche Aussetzung des Familiennachzugs seit 24. Juli 2025
- Gilt bis 23. Juli 2027
- Ziel: Kontrolle von Einreisen und Reduzierung irregulärer Migration
- Ausnahmen nur bei dringenden humanitären oder politischen Gründen
Kritik und Forderungen
„Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich“, sagte Carla Bünger, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken.
Sie forderte von der SPD, in der Regierungskoalition auf eine Neubewertung bisheriger Ablehnungen hinzuwirken.
Weitere Informationen zur Migrations- und Flüchtlingspolitik finden Sie auf regionalupdate.de. Zudem bietet das Auswärtige Amt ausführliche Informationen zu Visa und Familiennachzug an: Auswärtiges Amt – Visa und Einreise.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Regionale Bedeutung und Perspektiven beim Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter
In Osnabrück und anderen Städten mit subsidiär Schutzberechtigten bedeutet die restriktive Umsetzung, dass Angehörige oft lange getrennt bleiben müssen. Für Betroffene vor Ort erschwert dies sowohl das Familienleben als auch die Integration. Behörden sind mit der Bearbeitung der Härtefallanträge nach wie vor stark beschäftigt. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Situation angespannt, da viele familiäre Zusammenschlüsse auf unbestimmte Zeit verzögert werden.
Die Bundesregierung plant bisher keine Lockerung der Regelung vor dem Auslaufen im Juli 2027. Die weitere Überwachung der Härtefallregelungen und deren Umsetzung soll kontinuierlich erfolgen. Betroffene und Unterstützerorganisationen setzen sich weiterhin für eine menschengerechtere Praxis ein.
Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der Redaktion von regionalupdate.de erstellt und stützt sich auf offizielle Regierungsantworten sowie journalistische Quellen.

