Erfolg für Fischotterschutz in Bayern durch Gericht

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München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Fischotter Jagd Artenschutz verletzt, indem Lebendfallen und Nachtsichttechnik zur Fischotterentnahme an bayerischen Teichen vorerst nicht zulässig sind. Dieses Urteil setzt die Jagd auf den Fischotter bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung aus.

Schutz für Fischotter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) folgte im Eilverfahren der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bund Naturschutz in Bayern (BN) gegen Änderungen in der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung. Diese Änderungen hätten die Entnahme des Fischotters mittels Lebendfangfallen und Nachtsichttechnik legalisiert, was nun untersagt ist. Die Kläger argumentierten, dass solche Methoden gegen das europäische Artenschutzrecht, konkret die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, verstoßen und tierschutzrechtlich bedenklich sind.

Gerichtliche Bewertung der Fangmethoden

Lebendfallen bergen laut Gericht eine hohe Verletzungsgefahr für die Tiere, insbesondere für Muttertiere und deren Jungtiere. Auch die Verwendung von Wärmebildgeräten und Restlichtverstärkern ist problematisch, da die geschützten weiblichen Fischotter nicht zweifelsfrei von anderen Tieren unterschieden werden können. Dadurch besteht die Gefahr, geschützte Tiere versehentlich zu töten. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsposition der Umweltverbände und setzte die Jagdregelungen vorläufig außer Kraft.

Forderungen und Perspektiven der Verbände

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, appellierte an die bayerische Staatsregierung, den Schutz des Fischotters nicht durch Bejagung, sondern durch Renaturierung der Gewässer, wirksame Abwehrsysteme an Teichen und bessere Unterstützung der Teichwirtschaft zu sichern.

„Jagdminister Aiwanger und Fischereiministerin Kaniber müssen jetzt einsehen, dass die tierquälerische Tötung einer streng geschützten Art keine Konfliktlösung sein kann“, sagte Müller-Kraenner.

Christine Margraf vom Bund Naturschutz wies darauf hin, dass Ursachen für Verluste in der Teichwirtschaft vielfältig seien und der Klimawandel eine zunehmende Rolle spiele. Sie forderte zudem praxisnahe Unterstützung für Teichwirte im Rahmen geltender gesetzlicher Vorgaben.

  • Forderung nach konsequenter Renaturierung der Gewässer
  • Installation von Ablenkteichen und Schutzzäunen
  • Bessere Honorierung der ökologischen Leistungen der Karpfenteichwirtschaft

Mehr Informationen zum Artenschutzrecht bietet die offizielle Seite des Bundesamts für Naturschutz bfn.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Gerichtliche Entscheidung stärkt Artenschutz in Bayern

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis in Bayern. Die bislang geltenden jagdrechtlichen Ausnahmen zur Bejagung des Fischotters sind bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Für Bürger und Teichwirte bedeutet dies, dass alternative und erlaubte Maßnahmen zur Konfliktminimierung suchend und umgesetzt werden müssen. Die Staatsregierung steht nun vor der Aufgabe, Naturschutz und Teichwirtschaft in Einklang zu bringen und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und Naturschutzgesetze zu berücksichtigen.

Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem wirksameren Schutz der Fischotterpopulation, die als streng geschützte Art eine wichtige Rolle im Ökosystem einnimmt. Zugleich wird die Teichwirtschaft ermutigt, durch geeignete Schutzmaßnahmen nachhaltiger zu wirtschaften.

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