Lebensversicherung muss Berechnung Rückkaufswert offenlegen

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Berlin. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass Lebensversicherungsgesellschaften ihren Berechnungsmodus für den Rückkaufswert und die Abschlussleistung offenlegen müssen. Die Entscheidung stärkt mit der Fokus-Keyphrase lebensversicherung rueckkaufswert offenlegen den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber den Versicherern.

Verbraucherschutz gestärkt durch Offenlegungspflicht bei Lebensversicherungen

Bisher galten die Berechnungsmethoden der Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen als Geschäftsgeheimnis der Anbieter. Versicherte, die einen höheren Rückkaufswert als den angebotenen erzielen wollten, mussten den Wertsteigerungsanspruch mit kostenintensiven Gutachten nachweisen. Durch das jüngste Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 9 U 71/25 und 9 U 94/25) ändert sich diese Praxis grundlegend.

Das Gericht ordnete an, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Berechnungsmethoden nachvollziehbar offenlegen müssen. Zudem wird eine unabhängige Überprüfung der Berechnung durch einen Gutachter vorgesehen. So wird die Beweislast zugunsten der Kunden verlagert.

Auswirkungen auf Verbraucher

Das Urteil macht den Umgang mit Rückkaufswerten transparenter und schützt Versicherte vor undurchsichtigen Verfahren. Versicherungskunden können sich nun leichter gegen ungerechtfertigt niedrige Rückzahlungen wehren. Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und ehemaliger Versicherungsvorstand, kommentierte:

„Verbrauchern ist bisher das Recht beschnitten worden, den wahren Wert ihrer Police zu erhalten. Das bisherige Verfahren hat die Versicherungsgesellschaften geschützt. Sie haben es sich im Streitfall bequem gemacht und ihre Berechnungen zum Geschäftsgeheimnis erklärt. Wenn die Beweislast in Zukunft umgekehrt wird, dann sind die Verbraucher vor Willkür geschützt.“

Unterstützung durch Verbraucherportale

Versicherte, die ihre Kapitallebensversicherung prüfen oder kündigen möchten, können sich über das Verbraucherportal Vertragshilfe24.de informieren. Die auxinum GmbH unterstützt dort Kunden bei der Bewertung und Abwicklung von Verträgen und arbeitet mit einem qualifizierten Beraternetzwerk zusammen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Urteil aus Hamburg mit Wirkung auf Verbraucher in der Region

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts schafft bundesweit Präzedenz und könnte auch Versicherten in der Region einen besseren Zugang zu Informationen und eine stärkere Verhandlungsposition verschaffen. Für Menschen, die Kapitallebensversicherungen besitzen, bedeutet dies eine erhöhte Transparenz und die Chance auf höhere Rückkaufswerte.

Versicherte sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und sich gegebenenfalls professionell beraten lassen. Weitere Informationen zum Vorgehen bei Rückfragen oder Streitfällen sind auf regionalupdate.de verfügbar und bieten praktische Hilfestellungen. Das Urteil könnte somit mittelfristig zu einer faireren Behandlung von Lebensversicherungskunden führen.

Mehr zu rechtlichen Neuerungen im Verbraucherschutz lesen Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums: https://www.bmj.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/verbraucherschutz_node.html.

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