Apothekenreform erhöht Versandkosten für Arzneimittel

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Lutherstadt Wittenberg. Die geplante Apothekenreform der Bundesregierung sieht strengere Vorgaben für den Versand von Arzneimitteln vor. Dies betrifft neue Anforderungen an Transport, Temperaturüberwachung und Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette, was nach Einschätzung von mycare.de-Geschäftsführer Roland Helle die Versandkosten deutlich erhöhen und damit Arzneimittel für Patienten teurer machen würde. Die Fokus-Keyphrase „Apothekenreform Versand Arzneimittel“ spielt dabei eine zentrale Rolle.

Versandkosten steigen bald

Geplante Änderungen der Apothekenbetriebsordnung

Die Bundesregierung plant im Zuge der Apothekenreform eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung, die auch den Versand von Arzneimitteln umfassend regelt. Geplant sind strengere Anforderungen bezüglich der Transportbedingungen, der kontinuierlichen Temperaturüberwachung und der Dokumentationspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Die neuen Regelungen sollen neben stationären Apotheken auch für Versandapotheken gelten, einschließlich solcher aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung befindet sich aktuell im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission, eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

„Künftig sollen Sendungen mit speziell geprüften Verpackungen ausgestattet, mit elektronischen Temperatur-Loggern versehen und während des gesamten Transports lückenlos dokumentiert werden“, erklärte Roland Helle, Apotheker und Geschäftsführer von mycare.de.

Auswirkungen auf Versandapotheken und Patienten

Für Versandapotheken bedeutet das, dass sie entweder spezialisierte Transportdienstleister mit geeigneten klimatischen Bedingungen beauftragen oder eine eigene qualifizierte Transportstruktur aufbauen müssen. Beide Varianten führen zu erheblichen Mehrkosten, insbesondere im Massengeschäft mit mehreren tausend Paketen täglich. Die Zusatzkosten für Verpackungen, Temperaturüberwachung und Dokumentation werden auf rund vier bis fünf Euro pro Sendung geschätzt.

Diese Mehrkosten könnten nach Einschätzung von Roland Helle nicht vollständig durch höhere Versandpauschalen kompensiert werden und würden sich daher in den Preisen der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) niederschlagen. Für Patienten bedeutet dies eine Preissteigerung von etwa zehn bis zwölf Prozent bei typischen Bestellungen.

Bedeutung des Arzneimittelversands für die Versorgung

Der Versand von Arzneimitteln stellt für viele Menschen, insbesondere Ältere, chronisch Kranke und mobilitätseingeschränkte Personen, eine wichtige Komponente der Gesundheitsversorgung dar. In ländlichen oder strukturschwachen Regionen, wo Apotheken oft nur mit langen Anfahrtswegen erreichbar sind, ist der Versand oft eine unverzichtbare Option. Der Anteil der Menschen mit längeren Wegen zur nächsten Apotheke wächst aufgrund von Apothekenschließungen kontinuierlich.

„Wenn regulatorische Vorgaben den Versand verteuern oder erschweren, betrifft das vor allem Patienten, die auf eine verlässliche und bezahlbare Versorgung angewiesen sind“, so Helle.

Der Versandapotheken-Anbieter mycare.de

mycare.de ist eine der ersten Versandapotheken Deutschlands und bietet seit 2001 einen umfangreichen Onlineshop mit über 90.000 Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten. Der Anbieter produziert zudem individuelle Arzneimittel in einem eigenen Apothekenlabor in Lutherstadt Wittenberg und versorgt medizinische Einrichtungen bundesweit. Neben dem Versand gehören persönliche Beratungen sowie weitere Dienstleistungen zum Angebot.

Ausblick auf weitere Entwicklungen der Apothekenreform

Die derzeitige Phase des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission wird in den kommenden Monaten mit einer Entscheidung über die geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung abgeschlossen. Hersteller, Versandapotheken und Patientenverbände beobachten die Entwicklungen aufmerksam. Bei Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist mit spürbaren Kostensteigerungen bei Arzneimittelversand zu rechnen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit gesetzliche Anpassungen oder Ausnahmeregelungen die Mehrbelastung für Patienten begrenzen können.

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