Der Kreis Coesfeld informiert über die staatliche Unterstützung für Schüler und Auszubildende. BAföG bietet nicht nur Studierenden, sondern auch Schulabgängern finanzielle Hilfen, die oftmals nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wichtige Informationen zur BAföG-Förderung
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind nicht nur für Studierende von Bedeutung. Auch Schülerinnen und Schüler können von dieser staatlichen Förderung profitieren, die in der Regel als Vollzuschuss gewährt wird. Dies ermöglicht es Schulabgängern, finanzielle Hürden abzubauen und den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern.
Förderungsfähigkeit und individuelle Prüfung
Für einen BAföG-Anspruch müssen die Ausbildung und die persönlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld empfiehlt, frühzeitig eine individuelle Förderprüfung vorzunehmen. So können angehende Auszubildende rechtzeitig klären, ob und in welchem Umfang eine BAföG-Förderung möglich ist.
Digitale Antragstellung und Beratungsangebote
Interessierte finden weiterführende Informationen und Antragsformulare online unter www.bafög.de. Darüber hinaus ist eine digitale Antragstellung über www.bafoeg-digital.de möglich. Antragsformulare liegen zudem in allen Bürgerbüros des Kreises Coesfeld bereit. Während der regulären Sprechzeiten (montags, dienstags, donnerstags, freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) können Schulabgänger sich vor Ort beraten lassen. Eine telefonische Beratung ist ebenfalls unter 02541 / 18-5025 bis 5027 verfügbar, ebenso wie eine persönliche Beratung in Raum 18/19 im Kreishaus II oder per E-Mail an [email protected].
Zusätzlich können Termine für individuelle Beratungen im Kreishaus oder als Videokonferenz online über das Serviceportal auf der Webseite des Kreises Coesfeld www.kreis-coesfeld.de gebucht werden, wo weitere umfassende Informationen zum Thema BAföG bereitstehen.
