Donanemab: G-BA sieht keinen Zusatznutzen für Alzheimer-Therapie

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass das Alzheimer-Medikament Donanemab keinen Zusatznutzen im Vergleich zur Standardtherapie bietet. Diese Entscheidung basiert auf einer umfassenden Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Therapie zur Verlangsamung des Krankheitsverlaufs

Donanemab, auch bekannt unter dem Handelsnamen Kisunla, ist das zweite in der EU zugelassene Antikörper-Medikament zur Behandlung der frühen Alzheimer-Erkrankung. Es richtet sich an Patienten mit nachgewiesener Amyloid-Pathologie im Stadium einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (MCI) oder beginnenden Alzheimer-Demenz. Die Therapie soll nicht die Krankheit heilen, sondern deren Fortschreiten verlangsamen und so wertvolle Zeit für die Patientinnen und Patienten gewinnen.

Allerdings ist der Einsatz von Donanemab an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Patienten müssen die Nachweise von Amyloid-Ablagerungen erbringen und bestimmte Risikofaktoren ausgeschlossen werden. Zudem sind regelmäßige Infusionen und engmaschige Kontrollen notwendig, etwa durch MRT-Untersuchungen, was die Patientengruppe, die von dieser Therapie profitieren kann, stark begrenzt.

Bewertung des G-BA und Studie

Die fundamentalste Grundlage für die Entscheidung des G-BA ist die Bewertung des IQWiG, die ergab, dass keine geeigneten Daten verfügbar waren, um einen Zusatznutzen des Medikaments für Menschen mit MCI zu bestätigen. Für Patienten im frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit zeigten die Studiendaten keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit im Vergleich zu bestehenden Behandlungen mit Acetylcholinesterasehemmern.

Prof. Dr. Stefan Teipel, ein führender Demenzforscher und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Alzheimer Forschung Initiative (AFI), stellte fest: „Es wäre überraschend gewesen, wenn für Donanemab ein anderer Beschluss gefasst worden wäre. Die zugrunde liegenden Studiendaten sind sehr ähnlich zu denen von Lecanemab, und Unterschiede in der Bewertung hängen eher von regulatorischen Herausforderungen als von klar unterschiedlichen Wirksamkeiten ab.“

Folgen für die Patientenversorgung

Obwohl der G-BA-Beschluss keinen direkten Einfluss auf die Verordnung von Donanemab hat, spielt er eine entscheidende Rolle für die Preisverhandlungen zwischen dem Hersteller und den gesetzlichen Krankenkassen. Diese Verhandlungen werden maßgeblich darüber entscheiden, wie Patienten künftig Zugang zu dieser Therapie bekommen.

Antikörpertherapien wie Donanemab stellen einen bedeutenden Fortschritt in der Alzheimer-Forschung dar. Die gegenwärtige Bewertung verdeutlicht jedoch, dass es weiterhin viele offene Fragen zu Wirksamkeit, Sicherheit und praktischen Anwendungen solcher Therapien gibt.

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