Finanzausschuss sichert Unabhängigkeit der Steuerberatungen

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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eine wichtige Weichenstellung vollzogen. Es wurde klargestellt, dass nur qualifizierte Berufsträger an Steuerberatungsgesellschaften beteiligt sein dürfen.

Schutz der Unabhängigkeit in der Steuerberatung

Mit der Entscheidung des Finanzausschusses wird die sogenannte Fremdbesitzverbot-Regelung aufrechterhalten, um die Unabhängigkeit der Steuerberater zu garantieren. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, und der berichterstattende Abgeordnete Prof. Dr. Matthias Hiller erläutern, dass das Gesetz gegen den schleichenden Einfluss von Finanzinvestoren in der Steuerberatung wirkt. In letzter Zeit haben diese Investoren oft komplizierte, grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen genutzt, die bestehende rechtliche Rahmenbedingungen untergraben.

Renditeinteressen gefährden Beratungsqualität

Güter und Renditeinteressen externer Kapitalgeber bringen laut Güntzler und Hiller einen Konflikt, der die Beratungsqualität negativ beeinflusst. Wenn finanzielle Interessen die Entscheidungsfindung von Steuerberatungsgesellschaften prägen, kann dies nicht nur den Mandanteninteressen schaden, sondern auch zu einer schleichenden Veränderung der Marktstruktur führen. Vor allem mittelständische Kanzleien sehen sich dadurch zunehmend unter Druck.

Gesetz stärkt Mandantenwohl

Through this new legislation, it is expressly clarified that only qualified professional practitioners can be involved in a tax consultancy company and that purely financial participation is unprofessional. This step, according to the CDU/CSU parliamentary group, is intended to protect independence, quality, and trust in tax advisory services. In the coming weeks, the party plans to closely monitor developments in the tax advisory market and engage in discussions with professionals about new challenges and necessary adjustments.

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