Am 4. Mai 2026 wird Verteidigungsminister Boris Pistorius in Munster die Fähigkeitsdarstellung des Deutschen Heeres besuchen. Unter dem Motto ‚Wie das Heer kämpfen wird‘ wird die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr demonstriert, um die aktuellen Herausforderungen zu adressieren.
Aktuelle Bedrohungslage erfordert umfassende Fähigkeiten
Die gegenwärtige sicherheitspolitische Lage in Europa ist angespannt und erfordert eine hohe Einsatzbereitschaft sowie vielseitige Fähigkeiten der Bundeswehr. Insbesondere das Deutsche Heer trägt eine entscheidende Verantwortung, um die nationale Sicherheit aufrechtzuerhalten und bedrohlichen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die kommende Demonstration am 4. Mai wird den Medienvertretern die Möglichkeit bieten, sich von den Planungen und der Einsatzbereitschaft des Heeres ein Bild zu machen.
Einladung zur Akkreditierung
Medienvertreter sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Um Zugang zu erhalten, ist eine Akkreditierung erforderlich. Interessierte Journalisten müssen sich bis zum 29. April 2026, 13:00 Uhr, beim Presse- und Informationszentrum des Heeres anmelden. Das Akkreditierungsformular ist beigefügt und sollte rechtzeitig eingereicht werden, um eine Zusage zu gewährleisten.
Veranstaltungsdetails
Die Fähigkeitsdemonstration findet in der Oase – Zum Oertzetal, Danziger Str. 74-76 in Munster statt. Der Ablauf der Veranstaltung sieht ab 09:30 Uhr das Eintreffen der Medienvertretenden vor, gefolgt von der Akkreditierung und Techniküberprüfung. Bundesminister Boris Pistorius wird um 11:15 Uhr eintreffen und anschließend die dynamische Vorführung ‚Wie das Heer kämpfen wird‘ leiten, die von 13:00 bis 14:00 Uhr stattfindet. Nachfolgend gibt es ein Statement des Ministers sowie die Möglichkeit für Pressefragen.
Wichtige Hinweise für Medienvertreter: Eine vorherige Akkreditierung ist zwingend notwendig, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Darüber hinaus wird empfohlen, dem Wetter angepasste Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Auf dem Gelände gilt ein Film- und Fotografierverbot, ausgenommen sind der zentrale Vorführbereich sowie spezifisch angegebene Bereiche.

