Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Klage der Stadt Borkum sowie der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss für Richtbohrungen in der Nordsee abgewiesen. Damit wird das Vorgehen des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bestätigt.
Bestätigung des Planfeststellungsverfahrens
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am heutigen Tag die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist ab. Diese hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A im deutschen Sektor der Nordsee gewendet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Über geplante Bohrungen
Im Rahmen des Verfahrens ging es um die Genehmigung der niederländischen Firma ONE Dyas B.V. für Bohrungen, die in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund verlaufen sollen. Die Bohrungen könnten bis zu 4.000 Meter tief ablenken und sollen der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet dienen. Diese Maßnahme ist umstritten, da sie potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und den Tourismus der betroffenen Inseln hat.
Vorangegangene Entscheidungen
Bereits am 21. April hatte das Gericht eine ähnliche Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen denselben Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Die Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses signalisiert eine wichtige Etappe für die Erdgasförderung in der Nordsee, die sowohl wirtschaftliche als auch umweltrechtliche Implikationen mit sich bringt.

