APRA warnt vor Aushöhlung der Fluggastrechte in EU

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Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) kritisiert den neuen Reformvorschlag zur EU-Fluggastrechteverordnung. Besonders besorgniserregend sind die drastischen Kürzungen der Entschädigungszahlungen.

EU-Fluggastrechte unter Druck

Die Reform der Fluggastrechte wird auf EU-Ebene seit Monaten intensiv diskutiert, während die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament in vollem Gange sind. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat nun einen neuen reformierten Vorschlag zur Fluggastrechteverordnung EG261 vorgestellt, der in der Kritik steht.

Kürzungen treffen Passagiere hart

Der neue Vorschlag sieht vor, dass der Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste nach wie vor bei drei Stunden Verspätung besteht. Allerdings befürchtet die APRA, dass dies nur eine façade ist: Die tatsächliche Entschädigung bei Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden könnte um bis zu 66 Prozent gesenkt werden. Passagiere auf Kurzstreckenflügen würden bei Verspätungen von drei bis fünf Stunden nur noch 83 Euro statt der bisherigen 250 Euro erhalten. Laut APRA ist dies lediglich eine symbolische Entschädigung und eine maßgebliche Einschränkung der Fluggastrechte.

Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA, äußert scharfe Kritik: „Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz. Die veranschlagten Entschädigungen reichen nicht einmal aus, um die zusätzlichen Kosten der Betroffenen abzudecken. Die Rechte der Passagiere werden in der Praxis kaum durchsetzbar sein.“

Flughäfen und Fluggesellschaften in der Pflicht

Ein weiterer kritisierter Punkt des neuen Vorschlags betrifft die Entschädigungen bei Flugannullierungen. Nach den neuen Regelungen sollen Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie bei einer Mitteilung der Annullierung über 48 Stunden vor dem Abflug sich für eine Rückerstattung oder Umbuchung entscheiden. Damit wird der bisherige Schutzzeitraum von 14 Tagen erheblich eingeschränkt. APRA warnt, dass dadurch Millionen von Passagieren ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren würden.

Pawliszyn betont: „Das ist kein ausgewogener Kompromiss. Es ist eine schrittweise Aushöhlung eines der erfolgreichsten Verbraucherschutzgesetze in Europa. Die neue Regelung zwingt Passagiere, auf ihre Entschädigung zu verzichten, unter dem Vorwand eines Kompromisses.“

Die APRA fordert deshalb die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, den Vorschlag vollständig abzulehnen und die Fluggastrechte als wirksames Instrument zum Schutz der Verbraucher zu erhalten. Andernfalls droht ein erheblicher Verlust an Vertrauen in das europäische Verbraucherrecht.

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