Sanierung der B 217 in Hannover startet dritten Bauabschnitt

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Die Sanierung der B 217 zwischen Hannover und Weetzen geht in die nächste Runde. Nach dem Abschluss der Arbeiten im Bereich des Tönniesbergkreisels startet nun am 8. Mai der dritte Bauabschnitt, der die Fahrtrichtung Hannover betrifft.

Sanierungsdetails und Zeitplan

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt ihre planmäßigen Sanierungsarbeiten auf der B 217 fort. Der dritte Bauabschnitt wird im Bereich der Hamelner Chaussee, von der Kreuzung Bornumer Straße / Wallensteinstraße bis zur Kreuzung Hofackerstraße / Bergfeldstraße auf einer Strecke von etwa 500 Metern durchgeführt. Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht sowie der Bankette. Zudem werden Entwässerungsanlagen optimiert.

Die Sanierungsarbeiten beginnen am 8. Mai und sollen voraussichtlich Mitte Mai abgeschlossen sein. Um den Verkehr weiterhin aufrechtzuerhalten, wird der motorisierte Verkehr während dieser Zeit einspurig in beide Fahrtrichtungen geführt.

Verkehrsleitmaßnahmen während der Bauzeit

Aufgrund der Bauarbeiten wird der östliche Teil der Kreuzung Wallensteinstraße / Hamelner Chaussee für den Verkehr gesperrt. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den rechtzeitig ausgeschilderten Umleitungen zu folgen. Diese umfassen:

  • Von Norden: Bückeburger Allee über Göttinger Chausee, In der Rehre, Am Sauerwinkel zur Wallensteinstraße.
  • Von Süden: Hamelner Chaussee über Bergfeldstraße, Am Sauerwinkel zur Wallensteinstraße.

Fußgänger und Radfahrer können eine provisorische Fußgängerüberquerung nutzen, die nördlich der Kreuzung Wallensteinstraße / B 217 eingerichtet wird. Die Querungsmöglichkeiten werden während der Bauphase rund 100 Meter in Richtung Norden verlegt. Zusätzlich entsteht an der Kreuzung Wallensteinstraße eine Anrampung für einen Ersatz-Geh- und -Radweg, um den Zugang zur provisorischen Ampelanlage zu ermöglichen.

Information über zukünftige Bauabschnitte

Die Landesbehörde informiert rechtzeitig über weitere Bauabschnitte sowie die damit verbundenen Einschränkungen. Witterungs- oder baubedingte Verzögerungen können auftreten, weshalb die Behörde um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden bittet.

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