Die JEB Bereederungsgesellschaft mbH & Co KG hat sich zu den jüngsten Vorwürfen bezüglich der Rettung des Wals ‚Timmy‘ geäußert. In einer rechtlichen Stellungnahme wird klargestellt, dass die getroffenen Maßnahmen geeignet und notwendig waren.
Widerspruch zu falschen Darstellungen
Die JEB Bereederungsgesellschaft mbH & Co KG hat in einem aktuellen Pressebericht die Vorwürfe, ihre Maßnahmen bei der Rettung des Wals ‚Timmy‘ seien fehlerhaft gewesen, entschieden zurückgewiesen. Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer erklärte, dass die Berichterstattung in vielen Punkten gegen die Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung verstoße. Besonders kritisch sei die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, die die Persönlichkeitsrechte der Mandantschaft erheblich verletzen.
Korrekte Vorgehensweise bei der Rettung
Die Rettungsaktion wurde unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Konzepts durchgeführt. Dabei standen die JEB Bereederungsgesellschaft und das Landwirtschaftsministerium in engem Austausch. Am 1. Mai 2026 wurde die erste Freilassung von ‚Timmy‘ angeordnet, nachdem das Absperrnetz entfernt worden war. Der Wal zögerte jedoch, die Barge zu verlassen, was zur Entscheidung führte, die Maßnahme aufgrund der engen Sichtverhältnisse bei Einbruch der Dunkelheit abzubrechen. Am Folgetag wurde ein zweiter Versuch unternommen, bei dem das Bergungsteam erneut Schläuche zur Stabilisierung des Wals verwendete.
Der Wal konnte schließlich freigelassen werden, nachdem die Verbindung durch die Schläuche gelöst wurde. ‚Timmy‘ schwamm daraufhin in Freiheit und atmete mehrfach, bevor er abtauchte. Die gesamte Crew der JEB Bereederungsgesellschaft sei bestrebt gewesen, den Wal so schnell wie möglich und unbeschadet freizulassen.
Forderung nach Respekt vor Persönlichkeitsrechten
Dr. Cronemeyer betont, dass die Darstellungen Dritter, die den Verdacht erwecken, Frau Dr. Tönnies sei ohne Grund zurückgelassen worden und die Crew habe der Situation gegenüber gleichgültig gehandelt, nicht der Realität entsprechen. Diese Vorwürfe seien unbegründet und verletzen die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten. Die JEB Bereederungsgesellschaft fordert die Medien auf, von weiteren falschen Verdächtigungen Abstand zu nehmen und die Wahrheit zu respektieren.

