Auf dem 23. Bundeskongress in Berlin hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Grundsatzbeschluss zur Stärkung des Sozialstaats verabschiedet. Der Antrag zielt auf eine umfassende Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme und will Sozialabbau entgegenwirken.
Forderung nach sozialer Gerechtigkeit
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem 23. Ordentlichen Bundeskongress in Berlin einen wegweisenden Beschluss verabschiedet, der sich klar für die Stärkung des Sozialstaats ausspricht. Unter dem Motto „Für einen starken (Sozial-)Staat – Demokratie, Teilhabe und Wohlstand fördern“ wird der gesellschaftliche Wert des Sozialstaates betont. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte, dass der Sozialstaat kein Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung darstellt und stellte klar, dass dessen Schwächung den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratie gefährden könnte.
Ausbau der sozialen Leistungen
Konkret fordert der DGB eine Verbesserung der Zugänglichkeit und Schnelligkeit von Sozialleistungen. Antragsverfahren sollen benutzerfreundlicher gestaltet und die Verwaltung effizienter organisiert werden – ohne jedoch die bestehenden Leistungen zu kürzen. Zudem fordert der DGB eine Erhöhung der Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, anstatt diese zu kürzen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Stopp von Privatisierungen im Gesundheits- und Pflegebereich, um die Qualität der Dienstleistungen für die Bürger zu gewährleisten.
Finanzierungsmodelle prüfen
Auf die Frage der Finanzierung geht Anja Piel gezielt ein und fordert die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der sozialen Leistungen. Der DGB lehnt eine einseitige Kostenverlagerung auf die Beschäftigten entschieden ab. Dies unterstreicht die Position des DGB, dass soziale Gerechtigkeit und eine gerechte Verteilung der Lasten für eine funktionierende Gesellschaft unerlässlich sind.

