Ärztekammer kritisiert neues Apothekenversorgungsgesetz

Anzeige
Digitale Realität

Die Bundesärztekammer äußert scharfe Kritik am Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das nach Ansicht der Ärzteschaft Patientensicherheit gefährdet. Präsident Dr. Klaus Reinhardt fordert eine klare Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Apotheken.

Kritik an Kompetenzen der Apotheken

Der Beschluss des Bundestages zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz sorgt für einen Sturm der Entrüstung bei der Bundesärztekammer. Präsident Dr. Klaus Reinhardt betont, dass ärztliche Tätigkeiten nicht in die Hände von Apotheken gehören. Trotz wiederholter Warnungen der Ärzteschaft untergrabe das Gesetz grundlegende Prinzipien der Patientenversorgung. Die Ärzteschaft sehe die Gefahr, dass unverantwortliche Strukturen entstehen, die sowohl Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte verunsichern.

Fehlende Ausbildung gefährdet Patienten

Ein zentrales Anliegen der Ärzteschaft ist die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. So verdeutlicht Reinhardt, dass diagnostische und therapeutische Entscheidungen eine spezielle medizinische Ausbildung erfordern. Neueste Änderungsanträge, die venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in Apotheken erlauben, seien besonders kritisch zu betrachten. Diese könnten von Personen durchgeführt werden, die sich in pharmazeutischer Ausbildung befinden und damit nicht über die notwendige medizinische Expertise verfügen.

„Jede Blutentnahme muss in einen ärztlichen Untersuchungsprozess eingebunden sein“, erklärt Reinhardt. Zudem bleibe unklar, ob gesetzlich versicherte Patienten für medizinisch notwendige Blutentnahmen selbst aufkommen sollen – ein weiteres Risiko, das nicht nur die Patienten, sondern auch die Arztpraxen überlasten könnte.

Umfangreiche Problematik des Gesetzes

Bereits im Regierungsentwurf zeigte sich die Ärzteschaft kritisch gegenüber der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Diagnosestellungen und differenzialdiagnostische Abklärungen seien essenzielle ärztliche Aufgaben, die durch das Gesetz untergraben werden. Wie die Ärzteschaft betont, sind auch vermeintlich einfache Erkrankungen oft nicht ohne die medizinische Expertise eines Arztes zu behandeln.

Reinhardt weist darauf hin, dass die Liste potenzieller Probleme, die durch das neue Gesetz entstehen könnten, lang ist. Vom Impfen bis zu weiteren diagnostischen Tests könnten Apotheken Dienstleistungen anbieten, die nicht ausreichend koordiniert sind und somit die qualitativ hochwertige Versorgung gefährden.

Die Bundesärztekammer befürwortet eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung. Der Verband warnt jedoch, dass dies nicht auf Kosten einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung und einer gut koordinierten Versorgung geschehen darf.

Weiterlesen

Jetzt den kostenlosen Regionalupdate-Newsletter abonnieren.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel