Bundestagsabgeordneter klagt gegen fristlose Kündigung

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Ein Bundestagsabgeordneter hat vor dem Arbeitsgericht Braunschweig Klage gegen seine fristlose Kündigung erhoben. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 16. Juni 2026 anberaumt.

Klage gegen Kündigung eingereicht

Am 16. Juni 2026 wird das Arbeitsgericht Braunschweig über einen Rechtsstreit entscheiden, in dem ein Bundestagsabgeordneter gegen seine ehemalige Arbeitgeberin klagt. Der Kläger wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung, die ihm am 12. Dezember 2025 zugestellt wurde, und verlangt die Fortführung seines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 27. Dezember 2025.

Vorwürfe der Arbeitgeberin

Der Kläger, der seit dem 1. August 2025 geringfügig angestellt war, sieht sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber. Die Arbeitgeberin wirft ihm vor, er habe ein System von Scheinbeschäftigungen etabliert, indem er eine Anstellung veranlasste, ohne tatsächlich Arbeitsleistungen zu erbringen. Zudem soll er über seine Unternehmensberatungsgesellschaft falsche Beratungsleistungen in Rechnung gestellt haben. Die Arbeitgeberin argumentiert, dass der Kläger unter Ausnutzung seiner Position als Gesellschafter der GmbH unrechtmäßige Vorteile gezogen hat.

Die Sicht des Klägers

Der Bundestagsabgeordnete bestreitet die Vorwürfe vehement. Er behauptet, durchgehend in die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Abläufe der Beklagten eingebunden gewesen zu sein und aktiv zur Unternehmensführung beigetragen zu haben. Diese Aussagen werden im Rahmen der bevorstehenden mündlichen Verhandlung überprüft.

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