Viele Eltern sind sich nicht bewusst, dass der Anspruch auf Kindergeld über den 18. Geburtstag hinaus bestehen bleibt. Die Agentur für Arbeit Nordhorn informiert über wichtige Fristen und Optionen, um den Anspruch zu sichern.
Anspruch auf Kindergeld über 18 Jahren
Kindergeld wird normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Der Anspruch bleibt jedoch bestehen, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, studiert oder ein Praktikum absolviert. Ebenso werden Zeiten während eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ/FÖJ) abgedeckt, ob im In- oder Ausland.
Wichtige Fristen einhalten
Drei Monate vor dem 18. Geburtstag erhalten Familien von der Familienkasse ein Schreiben mit einem Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, sollten Eltern den notwendigen Nachweis, wie zum Beispiel eine Studienbescheinigung, bis spätestens sechs Wochen vor dem Geburtstag elektronisch einreichen.
Überbrückungszeiten und Arbeitsuche
Kindergeld kann ebenfalls zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weitergezahlt werden, solange die Pause maximal vier Monate beträgt. Das gilt auch, wenn das Kind aktiv nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz sucht oder auf den Beginn eines neuen Programms wartet. Sollte das Kind nach der Schule über keine konkreten Pläne verfügen, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn es sich arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter meldet.
Um sicherzustellen, dass die Zahlungen nicht unterbrochen werden, empfiehlt die Familienkasse, alle relevanten Informationen über den Online-Kindergeld-Service einzureichen. Weitere Details zu Kindergeld und Kinderzuschlag sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit verfügbar unter www.arbeitsagentur.de.

