Wolf ins Jagdgesetz: Begründung der Bundesregierung ist unsachlich, irreführend, suggestiv

Wolfsabschuss im Emsland: Gericht lehnt Eilanträge ab

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Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Eilanträge gegen Wolfsabschüsse in Emsland und Grafschaft Bentheim abgelehnt. Die Genehmigungen bleiben vorerst bestehen, nachdem das Gericht die Argumente der Naturschutzvereinigung zurückwies.

Abschussgenehmigungen bleiben bestehen

In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Eilanträge gegen genehmigte Wolfsabschüsse in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim abgelehnt. Diese Entscheidung beruht auf zwei Schadensereignissen, die am 1. und 2. Mai 2026 im Dalumer/Wietmarscher Moor festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden hatten diese Vorfälle als Wolfsrisse eingestuft und daraufhin Abschussgenehmigungen bis zum 15. Juni 2026 erteilt.

Streit um Schadensursache

Die Naturschutzvereinigung, die gegen diese Entscheidungen vorgegangen war, beklagte, dass die Risse möglicherweise von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden seien. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und stützte sich auf die vorliegenden Akten. Die Kammer betonte, dass der Nachweis einer solchen Behauptung nicht erbracht werden konnte.

Änderung im europäischen Recht

Ein weiterer entscheidender Faktor in dieser Angelegenheit ist die geänderte europäische Rechtslage, die den Schutzstatus des Wolfs von einer „streng geschützten“ zu einer „geschützten Tierart“ herabstufte. Dies bedeutete, dass ein Abschuss einzelner Tiere derzeit als wenig bedenklich angesehen wird und somit keine Gefahr für den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation darstellt.

Bevorgehende Beschwerden der Naturschutzvereinigung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht blieben bereits ohne Erfolg. Die jetzigen Beschlüsse sind jedoch noch nicht rechtskräftig und können innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Die Hauptsacheklagen sind unter den Aktenzeichen 4 A 122/26 und 4 A 128/26 anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.

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