Schwerer Raub, Kinderpornografie, Callcenter-Betrug: Die Strafkammern des Landgerichts Osnabrück verhandeln in den ersten beiden Juni-Wochen eine Reihe teils schwerwiegender Strafverfahren.
Das Landgericht Osnabrück hat die Terminvorschau für die Verhandlungswochen vom 1. bis 5. sowie vom 8. bis 12. Juni 2026 veröffentlicht. Die Große und Kleine Strafkammer befassen sich in diesem Zeitraum mit Fällen aus der Region Emsland, Grafschaft Bentheim, Münsterland, Osnabrück und Cloppenburg sowie aus dem weiteren Einzugsgebiet des Gerichts. Ein Überblick über die wichtigsten Verfahren.
Woche vom 1. bis 5. Juni 2026
Bordell-Räuber vor der 1. Großen Strafkammer
Zum Auftakt der Woche, am Montag, 1. Juni, befasst sich die 1. Große Strafkammer (Az. 1 KLs 1/26) erneut mit einem 40-jährigen Mann, der derzeit in der JVA Lingen einsitzt. Der Angeklagte war bereits am 8. September 2025 von der 10. Großen Strafkammer wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Nach den damaligen Feststellungen suchte der Angeklagte am 30. Januar 2025 in Osnabrück ein Bordell auf und forderte nach Inanspruchnahme der Leistung mit einer Softair-Pistole das gezahlte Entgelt zurück. Er fesselte die Prostituierte mit Kabelbindern an das Bett, durchsuchte die Wohnung und entwendete ihr Mobiltelefon. Knapp einen Monat später, am 24. Februar 2025, versuchte er dasselbe in einem weiteren Bordell, scheiterte jedoch, weil die Frau kein Geld bei sich hatte und flüchten konnte.
Auf Revision des Angeklagten änderte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch ab: Eine Verurteilung wegen Betruges scheide aus, die Vermögensschädigung sei über die Raubtat erfolgt. Die Sache wurde zur Neubemessung der Einzelstrafe für den ersten Tatvorwurf sowie der Gesamtstrafe an die 1. Strafkammer zurückverwiesen. Die Verhandlung wird am 3. Juni fortgesetzt.
Beihilfe zur Bordell-Erpressung in Haselünne
Ebenfalls am Montag verhandelt die 3. Große Jugendkammer (Az. 3 KLs 10/24) gegen einen 26-jährigen Mann aus Meppen. Ihm wird vorgeworfen, einer gesondert verfolgten Person eine Schreckschusspistole überlassen zu haben, mit der diese am Abend des 24. Mai 2021 ein Bordell in Haselünne betrat. Dort soll der gesondert Verfolgte auf dem Zimmer einer Angestellten die Waffe gezogen, die Frau am Hals gepackt und gegen die Tür gedrückt haben, um 1.020 Euro Bargeld zu erpressen. Der Angeklagte muss sich wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung verantworten. Neben neun geladenen Zeugen ist eine Fortsetzung am 8. Juni angesetzt.
Callcenter-Betrug aus der Türkei
Einen mutmaßlichen Telefon-Betrüger in großem Stil beschäftigt die 10. Große Strafkammer (Az. 10 KLs 5/26) ab Montag. Der 51-jährige Angeklagte, derzeit in der JVA Oldenburg, soll im Jahr 2019 gemeinsam mit weiteren Personen in der Türkei ein Callcenter betrieben haben, das ausschließlich darauf ausgerichtet war, ältere Menschen durch betrügerische Anrufe zur Herausgabe erheblicher Vermögenswerte zu bringen. Als Geschäftsführer soll er sämtliche Bandenmitglieder angewiesen und teils selbst als Anrufer agiert haben. Die Taten sollen in Duisburg, Villingen-Schwenningen, Gelsenkirchen, Regensburg und Belm begangen worden sein. Die Verhandlung ist auf zahlreiche Fortsetzungstermine bis Ende Juni angelegt, bandenmäßiger Betrug in fünf Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen.
Falsche Verdächtigung nach Blitzer-Foto
Vor der 7. Kleinen Strafkammer steht am Montag ein 47-jähriger Mann aus Gehrde (Az. 7 NBs 22/26). Das Amtsgericht Osnabrück hatte ihn wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in einem Anhörungsbogen des Landkreises Osnabrück wahrheitswidrig eine andere Person als Fahrerin eines bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dissen geblitzten Fahrzeugs angegeben zu haben.
Betäubungsmittel in der JVA
Ebenfalls am Montag verhandelt die 7. Kleine Strafkammer über einen 38-jährigen Mann (Az. 7 NBs 24/26), der derzeit in der JVA Lingen sitzt. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu zwei Monaten Freiheitsstrafe. Er soll am 20. Februar 2025 in der JVA Lingen mit einem betäubungsmittelhaltigen Papierstück angetroffen worden sein.
Widerstand bei Wohnungsdurchsuchung
Die 13. Kleine Strafkammer befasst sich am Montag mit einer 28-jährigen Angeklagten aus Sustrum (Az. 13 NBs 5/26). Das Amtsgericht Papenburg verurteilte sie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 13. Januar 2025 soll sie einen Polizeibeamten gestoßen und am Kragen gepackt haben. Der Beamte soll Schmerzen und Hautabschürfungen erlitten haben.
Bier-Glas-Schlägerei in der Disco
Vor der 16. Kleinen Strafkammer (Az. 16 NBs 8/26) erscheint am Montag ein 23-jähriger Mann aus Wilsum. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro. Bei einem Gerangel im Garderobenbereich einer Gaststätte am 29. Dezember 2024 soll er einem anderen Mann mit seinem Bierglas am Kopf getroffen haben. Das Opfer erlitt ein Monokel-Hämatom am linken Auge und multiple Schnittwunden im Gesicht.
Vergewaltigung im Hasepark
Am Dienstag, 2. Juni, verhandelt die 3. Große Jugendkammer (Az. 3 KLs 25/25) gegen zwei Männer im Alter von 28 und 31 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 17. August 2025 zusammen mit einer weiteren Person eine Frau im Hasepark in Osnabrück ins Gebüsch gezogen und dort vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten sollen der Frau ein Taschenmesser abgenommen und sie damit bedroht, ihre Kleidung zerschnitten und die Fetzen zum Fesseln benutzt sowie anschließend Handtasche, Messer und Smartphone geraubt haben. Neben zwei Dolmetschern und zwei Sachverständigen ist eine Zeugin geladen; Fortsetzungstermine reichen bis Ende Juni.
Cannabis-Handel im Emsland
Die 21. Große Jugendkammer verhandelt am Dienstag (Az. 21 KLs 22/25) gegen zwei Männer aus Lähden (30) und Haselünne (25) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln. Der 30-Jährige hatte bereits eine Verurteilung durch das Amtsgericht Meppen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung erhalten, der 25-Jährige kam mit einer Geldauflage davon. Im Berufungsverfahren sind vier Zeugen geladen.
Diebstahl in der Pflege
Vor der 5. Kleinen Strafkammer erscheint am Dienstag eine 30-jährige Frau aus Wallenhorst (Az. 5 NBs 12/26). Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte sie wegen versuchten Diebstahls zu 70 Tagessätzen zu je 80 Euro, sprach sie in zwei weiteren Vorwürfen frei. Sie soll in einem Pflegeheim eine als „Diebesfalle“ ausgelegte Summe Bargeld sowie Schmuck eingesteckt haben.
Fake-Fahrerschein in Papenburg
Am Dienstag verhandelt die 9. Kleine Strafkammer (Az. 9 NBs 15/26) über einen 44-jährigen Mann aus Papenburg, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Haftpflichtversicherung und Urkundenfälschung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er soll am 6. Juni 2025 in Papenburg mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen sein, das weder zugelassen noch versichert war, und zudem ein gefälschtes Kennzeichen genutzt haben.
Cannabis-Verkauf über 49 Fälle
Am Donnerstag, 4. Juni, befasst sich die 5. Kleine Strafkammer (Az. 5 NBs 13/26) mit einem 46-jährigen Mann aus Lingen (Ems). Das Amtsgericht Lingen verurteilte ihn wegen verbotenen Handeltreibens mit Cannabis in 49 Fällen zu einem Jahr Bewährungsstrafe sowie zur Einziehung von 8.150 Euro. Im Berufungsverfahren sind 13 Zeugen geladen.
Kurierfahrer unterschlug Pakete
Ebenfalls am Donnerstag verhandelt die 13. Kleine Strafkammer (Az. 13 NBs 6/26) gegen einen 23-jährigen Mann aus Messingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte ihn wegen Unterschlagung in elf Fällen zu 100 Tagessätzen zu je 50 Euro. Als Kurierfahrer soll er im Frühjahr 2023 wiederholt Pakete im System als zugestellt markiert, sie aber tatsächlich für sich behalten haben. Einzuziehen sind 1.302 Euro.
Waffenloser Fahrer mehrfach erwischt
Die 16. Kleine Strafkammer verhandelt am Donnerstag (Az. 16 NBs 17/26) über einen 37-jährigen Mann aus Esterwegen, der am 17. September 2024 in Papenburg ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung unterwegs gewesen sein soll. Zudem soll ein Mitarbeiter seines Unternehmens im Mai 2024 ein nicht versichertes Firmenfahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt haben. Das Amtsgericht Papenburg verhängte vier Monate auf Bewährung.
Bewaffneter Überfall in Bramsche
Am Freitag, 5. Juni, eröffnet die 8. Große Strafkammer (Az. 8 KLs 4/26) eine Verhandlung gegen eine 42-jährige Frau und einen 45-jährigen Mann, beide derzeit in der JVA Vechta. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 3. September 2025 eine Wohnung in Bramsche aufgesucht und die Bewohner unter Vorhalten einer Pistole zur Herausgabe von Geld aufgefordert zu haben. Die Frau soll zwei Smartphones und eine Goldkette erbeutet haben, der Mann einer weiteren Person mit einer Tonfigur auf den Hinterkopf geschlagen und beide Opfer mit einer Schere bedroht haben sollen. Fortsetzungstermine sind für den 18. und 22. Juni angesetzt.
Geldwäsche per Konto-Überlassung
Die 21. Große Strafkammer (Az. 21 NBs 10/26) verhandelt am Freitag gegen einen 21-jährigen Mann aus Osnabrück. Er soll im November und Dezember 2024 sein Bankkonto für Bargeldzahlungen aus mutmaßlich rechtswidrigen Taten zur Verfügung gestellt haben. Knapp 18.000 Euro sollen eingegangen und von ihm weitergeleitet worden sein. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn wegen leichtfertiger Geldwäsche in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Mit Schraubendreher auf Ohr eingestochen
Vor der 9. Kleinen Strafkammer erscheint am Freitag ein 47-jähriger Mann aus der JVA Oldenburg (Az. 9 NBs 56/25). Er soll am 25. Oktober 2023 einem anderen Mann mit einem Schraubendreher ins linke Ohr gestochen haben, wodurch das Opfer vollständig taub wurde. Darüber hinaus soll er in zwei Fällen in Aschendorfer Geschäften gestohlen haben, jeweils mit einem Messer, Pfefferspray oder Multitool in der Tasche. Das Amtsgericht Papenburg verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Fake-Meldeadresse für Aufenthaltstitel
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt am Freitag auch gegen einen 40-jährigen Mann aus Osnabrück (Az. 9 NBs 3/26), der gegenüber der Ausländerbehörde wahrheitswidrig angegeben haben soll, noch mit seiner Ehefrau zusammenzuleben, um einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen zu je 45 Euro.
Betrunkener E-Scooter-Fahrer mit 2,52 Promille am Steuer
Vor der 16. Kleinen Strafkammer steht am Freitag ein 51-jähriger Mann aus der JVA Lingen (Az. 16 NBs 9/26). Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Zum einen soll er am 9. Oktober 2024 mit einem E-Scooter bei 1,94 Promille unterwegs gewesen sein, zum anderen am 22. Februar 2025 ohne Fahrerlaubnis und mit 2,52 Promille in Neuenhaus mit einem Pkw gefahren sein.
Reizgas ohne Prüfzeichen
Ebenfalls am Freitag: Die 22. Kleine Strafkammer (Az. 22 NBs 27/26) verhandelt über einen 45-jährigen Mann aus Osnabrück, bei dem bei einer Wohnungsdurchsuchung am 8. Juli 2025 ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen aufgefunden wurde. Das Amtsgericht Osnabrück verhängte drei Monate Freiheitsstrafe.
Woche vom 8. bis 12. Juni 2026
Missbrauch des Notrufs
Am Montag, 8. Juni, verhandelt die 22. Kleine Strafkammer (Az. 22 NBs 19/26) in einem Berufungsverfahren gegen eine 26-jährige Frau, derzeit in der JVA Vechta. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Sie soll zwischen Juni 2022 und Dezember 2023 in sieben Fällen wahrheitswidrige Sachverhalte beim Polizeinotruf geschildert haben. Zusätzlich wird ihr ein Ladendiebstahl im Mai 2024 in Papenburg vorgeworfen.
Kinderpornografie und Führungsaufsicht verletzt
Am Dienstag, 9. Juni, verhandelt die 21a. Große Strafkammer (Az. 21a KLs 1/26) in einem Berufungsverfahren gegen einen 32-jährigen Mann aus Alfeld (Leine). Das Amtsgericht Osnabrück hatte ihn unter anderem wegen des Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte sowie wegen Verstößen gegen die Führungsaufsicht zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; die 21. Große Strafkammer bestätigte dies in der ersten Berufungsinstanz mit geringfügig erhöhter Strafe.
Auf Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg die Verurteilung wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte auf, weil die Sachverhaltsdarstellung im Urteil zu allgemein gehalten sei. Die Neubemessung der Einzel- und Gesamtstrafe ist nun Aufgabe der 21a. Strafkammer.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug über Messenger-Dienste Kontakt zu zwölf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unterhalten zu haben, die Chats hätten überwiegend sexuellen Charakter gehabt. Auf seinem Mobiltelefon sollen über 500 kinderpornografische und 127 jugendpornografische Dateien gesichert worden sein.
Giftiges Prozesswasser ohne Genehmigung gelagert
Ebenfalls am Dienstag verhandelt die 5. Kleine Strafkammer (Az. 5 NBs 71/25) über einen 59-jährigen Geschäftsführer aus Krummhörn. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Anlagen zu 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Er soll einem Geschäftspartner die Lagerung stark sauren Prozesswassers (pH-Wert 1 bis 2) an Standorten angeboten haben, die weder genehmigt noch für derartige Stoffe geeignet waren.
Hitlergruß an der Kreuzung
Die 9. Kleine Strafkammer verhandelt am Dienstag (Az. 9 NBs 19/26) gegen einen 49-jährigen Mann aus Surwold. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte ihn wegen Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 60 Tagessätzen zu je 5 Euro. Er soll im März 2025 an einer Kreuzung in Surwold ein Plakat mit der Aufschrift „Scheiß Deutschland“ hochgehalten, Vorbeifahrenden den Mittelfinger gezeigt und beim ersten Vorfall zusätzlich den sogenannten Hitlergruß demonstriert haben.
Berauschte Fahrt mit Kollision
Ebenfalls am Dienstag: Die 9. Kleine Strafkammer (Az. 9 NBs 11/26) befasst sich mit einem 41-jährigen Mann aus Bielefeld. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu fünf Monaten Freiheitsstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Er soll am 30. Januar 2025 in Osnabrück unter dem Einfluss berauschender Mittel gefahren sein und dabei beim Fahrstreifenwechsel ein anderes Fahrzeug gerammt haben. Der Sachschaden beläuft sich auf über 4.650 Euro.
Sicherungsverfahren: 15 Straftaten in zwei Jahren
Am Mittwoch, 10. Juni, eröffnet die 15. Große Strafkammer ein Sicherungsverfahren (Az. 15 KLs 23/25) gegen einen 58-jährigen Mann aus Osnabrück, dem 15 Straftaten zwischen Oktober 2023 und August 2025 vorgeworfen werden. Der Beschuldigte soll die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben; die Staatsanwaltschaft beantragt seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Vorwürfe umfassen unter anderem: Kopfstoß gegen eine Supermarkt-Angestellte, Spucken in einer Bankfiliale mit möglicher Hepatitis-B-Ansteckungsgefahr, Todedrohungen gegen mehrere Personen sowie Bewerfen eines Busses mit einer Bierflasche. Neben einem Sachverständigen sind 13 Zeugen geladen; Fortsetzungstermine reichen bis Mitte Juli.
Schläger in der JVA Meppen
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt am Mittwoch (Az. 7 NBs 17/26) gegen einen 36-jährigen Mann aus der JVA Celle. Das Amtsgericht Meppen verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie tätlichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Er soll am 3. Juli 2024 in der JVA Meppen mit einem Heftklammergerät auf einen anderen Insassen eingeschlagen, dabei auch einen Justizvollzugsbeamten mit einem Regenschirm verletzt haben.
Fahrerlaubnisloser mit Drogen am Steuer
Am Freitag, 12. Juni, verhandelt die 9. Kleine Strafkammer (Az. 9 NBs 10/26) gegen einen 43-jährigen Mann aus Neuenhaus. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung zu acht Monaten auf Bewährung. Am 3. Juni 2025 soll er in Uelsen ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz gefahren sein, zusätzlich unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Enkeltrick-Opfer überweist Bitcoins-Gebühr
Den Abschluss der zweiten Woche bildet am Freitag ein Verfahren vor der 16. Kleinen Strafkammer (Az. 16 NBs 50/25) gegen einen 61-jährigen Mann aus Bramsche. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte ihn wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie zur Einziehung von 6.000 Euro. Er soll nach einem betrügerischen Anruf, bei dem ihm vorgespiegelt wurde, er besitze Bitcoins und müsse eine Gebühr entrichten, einen Betrag von 6.000 Euro auf ein französisches Konto weitergeleitet haben.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück und den dort aufgeführten Tatvorwürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.

