Am 10. Juni 2026 beginnt vor dem Jugendschöffengericht in Osnabrück der Prozess gegen einen 19-Jährigen aus Bissendorf. Der Mann muss sich wegen versuchter Nötigung und Erpressung von Jugendlichen verantworten.
Vorwürfe wegen Bedrohung und Erpressung
Der 19-Jährige steht im Verdacht, im November 2025 über WhatsApp mit einer Jugendlichen in Kontakt getreten zu sein. Dabei soll er sich unter einem falschen Namen ausgegeben und ihr gedroht haben, ihren Vater „fertig zu machen“. Diese bedrohliche Botschaft wurde als ernsthafte Nötigung interpretiert.
Erpressung mit Nacktbildern
Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf gegen den Angeklagten betrifft eine andere Jugendliche. Der 19-Jährige soll behauptet haben, im Besitz von Nacktbildern der jungen Frau zu sein. Diese wolle er im Internet veröffentlichen, sofern sie ihm nicht weitere Nacktbilder übermittelt. Solche Drohungen stellen nicht nur eine gravierende Form der psychischen Bedrohung dar, sondern sind auch juristisch als Erpressung zu werten.
Gerichtstermin und Zeugen
Das Verfahren wird von Dr. Hune, dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts, geleitet. Zu der Verhandlung ist ein Zeuge geladen, dessen Aussagen für den Fortgang des Prozesses von Bedeutung sein könnten. Der Prozess könnte weitreichende Konsequenzen für den Angeklagten und die betroffenen Jugendlichen haben.

