Dr. Andreas Philippi

Niedersachsen kritisiert Pflegereform scharf

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Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi reagiert kritisch auf den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz. Trotz positiver Ansätze wird die Finanzierungsstrategie als unzureichend angesehen.

Pflegeneuordnungsgesetz: Was wird vorgeschlagen?

Am 4. Juni 2023 legte der Bund den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor, der mehrere wichtige Reformansätze enthält. Dazu zählen die Bündelung von Beratungsangeboten, individuelle Pflegebegleitung und die Refinanzierung von Akut-Kurzzeitpflegeplätzen. Zusätzlich sollen digitale Assistenzsysteme verstärkt gefördert werden. Ein zentrales Element ist die Zusammenfassung ambulanter Einzelleistungen in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget.

Die Kritik von Minister Philippi

Trotz dieser positiven Ansätze übt Minister Philippi scharfe Kritik an der geplanten Finanzierung des Gesetzes. Er sieht die Einsparungen von elf Milliarden Euro als unzureichend, da sie die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung nicht lösen, sondern lediglich auf Länder, Kommunen und betroffene Pflegebedürftige verschieben. Besonders besorgt zeigt sich Philippi über die vorgeschlagenen Kürzungen bei den Leistungszuschlägen für Heimbewohner und den Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass Pflegebedürftige in finanzielle Not gerate und unter die Armutsgrenze gedrängt werden.

Ein Appell an den Bund

Der Minister fordert daher, dass der Bund eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzesentwurfs vornimmt. Statt Einsparungen auf dem Rücken der Schwächsten zu fordern, benötige es eine nachhaltige Finanzierung, die auch eine stärkere Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen einschließt. Niedersachsen wird sich gemeinsam mit anderen Bundesländern aktiv am weiteren Gesetzgebungsverfahren beteiligen, um die Interessen der Pflegebedürftigen zu wahren und eine gerechte Lösung zu finden.

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