Im Kreis Coesfeld wird ein neuer Mietspiegel erstellt, der ab dem 1. Dezember 2026 in Kraft tritt. Vermieter sind aufgefordert, bis zum 18. August 2026 Informationen über ihre nicht preisgebundenen Wohnungen bereitzustellen.
Neuer Mietspiegel für den Kreis Coesfeld
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld beginnt am 7. Juli 2026 mit der Erhebung der aktuellen Mietpreise. Ziel ist es, einen neuen Mietspiegel zu erstellen, der ab dem 1. Dezember 2026 in den Städten und Gemeinden des Kreises gültig sein wird. Die Erhebung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mieter- und Vermieterverbänden.
Fragebögen für Vermieter
In den kommenden Wochen erhalten Vermieter in allen elf Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld Fragebögen. Diese Umfrage ist für alle Vermieter von nicht preisgebundenen Wohnungen von Bedeutung. Die Vermieter werden gebeten, den Online-Fragebogen bis zum 18. August 2026 auszufüllen. Alternativ können die Fragebögen auch per Freiumschlag oder per E-Mail an die Geschäftsstelle zurückgesendet werden, doch die Beantwortung ist verpflichtend.
Wichtigkeit der Datenmeldung
Die gelieferten Daten sind entscheidend für die Erstellung eines präzisen und aussagekräftigen Mietspiegels. Durch die anonymisierte Datenerhebung wird die Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet, und es besteht kein Zugang für Dritte. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der neue Mietspiegel ab dem 1. Dezember 2026 in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung stehen.
Ein aktueller Mietspiegel hilft nicht nur, die derzeitigen Mietpreise darzustellen, sondern bietet auch eine wertvolle Orientierung für Mietparteien und trägt zur Vermeidung von Konflikten bei. Darüber hinaus sind Mietspiegel ein nützliches Instrument, um Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu beschaffen und zu bewerten.

