Unternehmen, die Waren in andere EU-Staaten verkaufen oder von dort beziehen, müssen deutlich seltener Zahlen an die Statistik melden. Das Statistische Bundesamt teilte am Donnerstag mit, dass 2025 nur noch etwa fünf Prozent der am EU-Binnenhandel beteiligten Betriebe meldepflichtig waren.
Was sich konkret geändert hat
Mit dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz stiegen 2025 die jährlichen Schwellen, ab denen ein Unternehmen Angaben machen muss. Bei Exporten innerhalb der EU liegt die Grenze seitdem bei einer Million Euro statt bei 500.000 Euro. Bei Importen wurde sie von 800.000 Euro auf drei Millionen Euro angehoben. Gegenüber 2021 sind dadurch 29.400 Betriebe oder 40 Prozent weniger zur Intrahandelsstatistik verpflichtet.
Wo die Entlastung endet
Die Befreiung gilt ausschließlich für den Handel innerhalb der EU. Für Geschäfte mit Ländern außerhalb der Union werden die Daten fast vollständig über die Zollverwaltung erhoben, dort kann das Statistische Bundesamt keine Schwellen festlegen. Für Betriebe in der Grenzregion heißt das: Der laufende Warenverkehr mit den Niederlanden fällt unter die neuen Grenzen, Lieferungen etwa nach Großbritannien oder in die Schweiz nicht.
Deutschland im europäischen Vergleich
Nach einer Erhebung der europäischen Statistikbehörde Eurostat hat Deutschland damit die dritthöchste Entlastung im EU-Vergleich erreicht, hinter Estland mit 57 Prozent und Bulgarien mit 52 Prozent weniger meldepflichtigen Unternehmen. Der Handel mit anderen EU-Staaten machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus. Die Daten dazu erhebt das Statistische Bundesamt monatlich direkt bei den Unternehmen.

