Leerer Gerichtssaal mit Richterbank und Zuschauerbaenken, Symbolbild fuer Verhandlungstermine

Verhandlungstermine Amtsgericht Osnabrück 31. August bis 4. September 2026

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Digitale Realität

Das Amtsgericht Osnabrück hat für die Woche vom 31. August bis 4. September 2026 drei öffentliche Sitzungen angekündigt. Alle drei finden in Saal B106 statt. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Montag, 31. August, 9 Uhr: Einbruch in einen Verbrauchermarkt

Zwei Angeklagte im Alter von 31 und 64 Jahren sollen im Juli 2024 nachts die Eingangstür eines Osnabrücker Verbrauchermarktes aufgehebelt und drei Flaschen Wodka sowie vier Packungen Tabak mitgenommen haben. An den Türen soll ein Schaden von 3.000 Euro entstanden sein. Anschließend soll einer der beiden selbst die Polizei gerufen haben, und zwar als vermeintlicher Zeuge, um die eigene Beteiligung zu verschleiern.

Der Vorwurf lautet auf einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Verhandelt wird vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Dr. Brauch. Geladen sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger.

Mittwoch, 2. September, 9 Uhr: Dateien auf einem Mobiltelefon

Einem 67-jährigen Angeklagten wird der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll im Juli 2025 auf seinem Mobiltelefon 750 kinderpornografische und 77 jugendpornografische Dateien gespeichert haben, die er zuvor aus dem Internet heruntergeladen haben soll.

Zuständig ist das Schöffengericht, den Vorsitz führt Richter am Amtsgericht Dr. Brauch. Zeugen hat das Gericht zu diesem Termin nicht geladen.

Mittwoch, 2. September, 12.30 Uhr: Brandserie im Winter

Zwei Angeklagte im Alter von 22 und 20 Jahren sollen im Winter 2025/2026 an verschiedenen Orten im Raum Melle Feuer gelegt haben. Zerstört wurden dabei ein Auto, eine Hecke und ein hölzerner Spielturm. In den übrigen Fällen blieb der Schaden gering oder ganz aus.

Der Vorwurf lautet Brandstiftung. Verhandelt wird vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ewald. Geladen sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger.

Hinweis

Die Namen der Angeklagten gibt das Gericht nicht bekannt. Keiner der genannten Vorwürfe ist bislang gerichtlich festgestellt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Sitzungstermine können kurzfristig verlegt werden oder entfallen.

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