Vor den Straf- und Jugendkammern des Landgerichts Osnabrück wird in der Woche vom 31. August bis 4. September 2026 in zwölf Verfahren verhandelt. Vier davon sind erstinstanzliche Prozesse vor den Großen Kammern, die übrigen sind Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Osnabrück, Lingen (Ems), Meppen, Bad Iburg und Bersenbrück.
Die Verhandlungen sind öffentlich. Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden – maßgeblich ist die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Für den Zugang zum Gerichtsgebäude gelten die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite des Gerichts.
Baumaschinen für mehr als eine halbe Million Euro
Den größten Schaden verhandelt die 10. Große Strafkammer am Donnerstag, 3. September, ab 14:00 Uhr. Angeklagt ist ein 29-Jähriger, zurzeit in der JVA Vechta, wegen schweren Bandendiebstahls in zwölf Fällen, von denen es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll.
Er soll sich spätestens im Dezember 2023 mit zwei gesondert verfolgten Personen zusammengeschlossen haben, um bundesweit Radlader, Minibagger und Teleskoplader zu entwenden. Zwischen dem 22. Dezember 2023 und dem 17. Mai 2024 sollen so Baumaschinen im Gesamtwert von über 500.000 Euro zusammengekommen sein. Als Tatorte nennt das Gericht unter anderem Gehrde, Cloppenburg, Vechta, Senden, Braunschweig, Gifhorn und Wismar. Fünf Fortsetzungstermine sind bis zum 7. Oktober angesetzt.
Zwei Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs
Die 3. Große Strafkammer beginnt am Dienstag, 1. September, um 9:00 Uhr ein Verfahren gegen einen 48-Jährigen. Vorgeworfen wird ihm sexueller Missbrauch von Kindern in 16 Fällen in Tateinheit mit der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte in zwei Fällen. Die Taten sollen zwischen Frühjahr 2006 und Ende 2009 im Emsland begangen worden sein. Fortgesetzt wird am 7., 15. und 21. September.
Am Donnerstag, 3. September, verhandelt die 3. Große Jugendkammer ab 9:00 Uhr gegen einen 56-Jährigen aus dem Landkreis Osnabrück. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in fünf Fällen, sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen sowie sexuellen Übergriff und Vergewaltigung in einem Fall. Tatzeitraum soll Januar 2022 bis März 2025 in Melle sein. Drei Fortsetzungstermine folgen im September.
Vom Stadtpark bis zum Leergutautomaten
Ein besonders breit gefächertes Anklagebild verhandelt die 6. Große Strafkammer ab Mittwoch, 2. September, 14:00 Uhr. Der 30-jährige Angeklagte, zurzeit in der JVA Oldenburg, soll am 5. März 2026 im Stadtpark in Papenburg einem Mann mindestens dreimal ins Gesicht geschlagen und ihm anschließend längere Zeit den Hals zugedrückt haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Hinzu kommen mehrere Diebstähle in Papenburg zwischen November 2024 und August 2025 – unter anderem ein gesichertes E-Mountainbike, ein Pedelec und Leergutkisten, aus denen ein Pfandbon erstellt worden sein soll. Bei zwei Ladendiebstählen soll sich der Angeklagte körperlich gewehrt haben, um zu entkommen. Der Prozess ist bis zum 6. November terminiert.
Mehr als 70 Taten in Meppen
Die 11. Große Strafkammer verhandelt ab Donnerstag, 3. September, 13:00 Uhr gegen einen 32-Jährigen aus Meppen. Ihm werden Diebstahl in 22 Fällen, Computerbetrug in 54 Fällen sowie Körperverletzung, Bedrohung, Nachstellung und Unterschlagung vorgeworfen, begangen in den Jahren 2022 und 2023 in Meppen. Es geht unter anderem um zwei E-Scooter, eine Gitarre aus einem verschlossenen Auto und um Kartenzahlungen mit entwendeten EC- und Kreditkarten. Sieben Fortsetzungstermine sind bis Ende September angesetzt.
Die Berufungen der Woche
Montag, 31. August
- 9:15 Uhr, 16. Kleine Strafkammer: 39-Jähriger, zurzeit JVA Lingen. Das Amtsgericht Lingen (Ems) verurteilte ihn am 6. März 2026 wegen Diebstahls in 22 Fällen, räuberischen Diebstahls und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Fortsetzung am 4. September.
- 9:30 Uhr, 7. Kleine Strafkammer: 52-Jähriger aus Hameln, verurteilt vom Amtsgericht Bersenbrück wegen Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Er soll einen Pkw gekauft haben, ohne den Restkaufpreis zahlen zu können oder zu wollen.
- 13:30 Uhr, 7. Kleine Strafkammer: 44-Jähriger, zurzeit JVA Lingen, verurteilt vom Amtsgericht Bad Iburg wegen versuchter sexueller Nötigung zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Dienstag, 1. September
- 9:00 Uhr, 5. Kleine Strafkammer: 64-Jähriger aus Lingen (Ems), verurteilt wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe.
- 9:00 Uhr, 9. Kleine Strafkammer: 47-Jähriger aus Bohmte. Er soll auf der Frerener Straße in Andervenne mit Wohnwagengespann dicht aufgefahren und in einer unübersichtlichen Rechtskurve überholt haben. Das Amtsgericht Lingen (Ems) verhängte 100 Tagessätze zu je 50 Euro und entzog die Fahrerlaubnis.
Donnerstag, 3. September
- 9:00 Uhr, 7. Kleine Strafkammer: 32-Jähriger, zurzeit JVA Lingen, verurteilt vom Amtsgericht Osnabrück zu zwei Jahren und sechs Monaten – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
- 9:00 Uhr, 16. Kleine Strafkammer: 28-Jähriger aus Diepholz, verurteilt wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu acht Monaten auf Bewährung.
Freitag, 4. September
- 9:00 Uhr, 9. Kleine Strafkammer: 48-Jähriger aus Meppen, verurteilt vom Amtsgericht Meppen wegen Unterschlagung zu 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Er soll einen gefundenen Rucksack behalten haben.
- 9:30 Uhr, 22. Kleine Strafkammer: zwei Angeklagte aus Osnabrück, 29 und 31 Jahre alt. Nach einem Streit über die Höhe einer Handwerkerrechnung sollen sie im Juli 2024 auf einen Mann eingeschlagen haben. Sechs beziehungsweise acht Monate auf Bewährung, Fortsetzung am 11. September.
- 10:30 Uhr, 9. Kleine Strafkammer: 27-Jähriger aus Osnabrück, verurteilt wegen Hausfriedensbruchs zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Er soll trotz Hausverbots eine Drogerie betreten haben.
Es gilt die Unschuldsvermutung
In allen genannten Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Bei den Berufungen sind die Urteile der Amtsgerichte nicht rechtskräftig – das Landgericht verhandelt die Fälle neu.

