Verkehrsschild Tempo-30-Zone am Straßenrand vor Bäumen und Wohnhäusern

Elf neue Tempo-30-Zonen in Emlichheim – für Radfahrer ändert sich mehr als das Tempo

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In Emlichheim gilt künftig in elf Bereichen Tempo 30. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat die neuen Zonen beschlossen, der Landkreis hat sie verkehrsbehördlich angeordnet. Der Bauhof stellt die Schilder in nächster Zeit auf.

Für Radfahrende ändert sich am meisten

Die folgenreichste Neuerung betrifft nicht die Geschwindigkeit, sondern die Radwege: In Tempo-30-Zonen gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege mehr. „Das bedeutet, dass Radfahrende vorhandene Radwege oder radwegeähnliche Strukturen dort nur noch in Fahrtrichtung auf der rechten Seite benutzen dürfen“, sagt Yannis Tieneken vom Ordnungsamt der Samtgemeinde. „Befindet sich ein Radweg in Fahrtrichtung auf der linken Seite, muss der Radfahrende die Straße benutzen.“

Für Kinder gelten weiterhin eigene Regeln:

  • Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Rad den Gehweg in Fahrtrichtung rechts benutzen.
  • Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie es.
  • Wer ein Kind unter acht Jahren auf dem Rad begleitet, darf ebenfalls den Gehweg in Fahrtrichtung rechts nutzen.

An Kreuzungen gilt rechts vor links

In den neuen Zonen entfallen Vorfahrtsregelungen durch Schilder. An Kreuzungen und Einmündungen gilt dort ausschließlich „rechts vor links“.

Diese elf Bereiche sind betroffen

  • Bremarkt / Zum Vechtetal / Friedhofsweg
  • Nebenesch / Marlinkstraße
  • Wintershallstraße / Westersand
  • Sudetenweg / Egerländer Weg / Siebenbürgener Weg / Thüringer Weg
  • Stokmanstraße
  • Wetten Kämpe
  • Feldkante
  • Friedrich-Kottemann-Straße
  • Gartenweg
  • Swantönskamp / Bogenstraße
  • Rerinkstraße

Warum nicht jede gewünschte Straße dabei ist

Der Entscheidung ging ein längerer, teils kontroverser politischer Streit und ein umfangreicher Prüfungsprozess voraus. „Das Straßenverkehrsrecht ist in diesem Bereich durchaus komplex, und nicht für alle Strecken, die sich manche Bürgerinnen und Bürger vielleicht wünschen, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtlich möglich“, sagt Tieneken. Welche Straßen infrage kommen, prüfte eine eigens gebildete Kommission aus Fraktionen des Gemeinderats und der Verwaltung. „Schlussendlich haben wir uns auf elf Bereiche verständigt“, sagt Gemeindedirektor Ansgar Duling.

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