Die Gemeinde Salzbergen hat die Verkehrsführung für Radfahrer im Bereich der Emsstraße/Bahnunterführung neu geregelt. Ortseinwärts fahrende Radfahrer müssen zunächst den Radweg nutzen und kurz vor der Unterführung auf die Fahrbahn wechseln, wo der entsprechende Radfahrstreifen bzw. das Radfahrersymbol zu beachten ist. Erwachsene Radfahrer haben grundsätzlich die Fahrbahn zu benutzen, der Gehweg in der Unterführung bleibt Fußgängern sowie radfahrenden Kindern vorbehalten.

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen und dürfen dabei von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden. Neun- und zehnjährige Kinder dürfen den Gehweg ebenfalls nutzen, jedoch ohne Begleitung. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Kinder die Lichtzeichenanlage beachten müssen, und bittet Eltern, ihre Kinder zu größter Vorsicht auf dem Gehweg anzuhalten, da dort jederzeit mit Fußgängern zu rechnen ist.

Auch ortsauswärts gilt: Die Unterführung ist auf der Fahrbahn zu durchfahren, die Regelungen für Kinder gelten entsprechend. Nach der Durchfahrt müssen Radfahrer nach rechts auf den Radweg wechseln und können die Emsstraße erst kurz vor der Einmündung Lindenstraße an der dortigen Querungshilfe queren.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass immer wieder beobachtet werde, wie Radfahrer direkt nach der Unterführung nach links queren und ihre Fahrt auf dem dortigen gemeinsamen Gehweg fortsetzen. Dieses Verhalten entspreche nicht der vorgesehenen Verkehrsführung, für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sei nur die Nutzung der vorhandenen Querungshilfe.

