Handelsunternehmen sowie die Bereiche Marketing, Vertrieb und Produktmanagement müssen ab dem 27. September 2026 strengere Regeln für die Werbung mit Umweltaussagen beachten. Gleichzeitig gelten neue EU-weite Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, wie die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim mitteilt.
Welche Aussagen betroffen sind
Grundlage ist die EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition). Im Blick stehen allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sowie Nachhaltigkeitssiegel – auf Websites, in Online-Shops, in sozialen Medien, auf Produktverpackungen und in Werbematerialien. Solche Aussagen müssen künftig transparenter, konkreter und nachvollziehbar sein. Siegel können sich dabei nicht nur auf ökologische, sondern auch auf soziale Merkmale beziehen, etwa faire Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung von Menschenrechten.
Reparierbarkeit und Softwareupdates im Blick
Die Richtlinie enthält außerdem Vorgaben zur Reparierbarkeit, Haltbarkeit und zu Softwareupdates bestimmter Produkte. Hinzu kommen EU-weit einheitliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Die IHK rät, die verbleibende Zeit für eine Bestandsaufnahme zu nutzen: Werbung, Verpackungen, Online-Auftritte sowie Verkaufs- und Informationsprozesse sollten frühzeitig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. „Die neuen Vorgaben lassen sich nicht auf die letzte Minute verschieben. Unternehmen sollten jetzt prüfen, wo sie handeln müssen“, sagt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK.
Praxishilfen und Ansprechpartnerin
Ausführliche Informationen und Praxishilfen, darunter ein Tool zur Prüfung von Werbeaussagen, bietet die IHK unter ihk.de/osnabrueck (Nr. 13000) an. Ansprechpartnerin ist Helga Conrad, IHK, Telefon 0541 353-317, E-Mail [email protected].

