Die Hauptreisezeit steht vor der Tür. Das Hauptzollamt Osnabrück erinnert Reisende daran, sich über wichtige Zollbestimmungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu vermeiden.
Zollbestimmungen für Rückkehrer aus dem Urlaub
Das Hauptzollamt Osnabrück warnt, dass eine unzureichende Vorbereitung auf die Zollbestimmungen zu unangenehmen Situationen beim Rückflug aus dem Urlaub führen kann. Besonders bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern gilt es, auf bestimmte Mengen- und Wertgrenzen zu achten. Reisende sollten sich vorher informieren, bevor sie Souvenirs oder Genussmittel im Gepäck haben.
Importbestimmungen für Alkohol und Tabakwaren
Wer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreist, muss sich an klare Richtlinien zum Import von Alkohol und Tabakwaren halten. So dürfen Personen ab 17 Jahren maximal 1 Liter hochprozentigen Alkohol oder 2 Liter alkoholische Getränke mit niedrigem Alkoholgehalt einführen. Bei Tabakwaren sind es 200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder bis zu 250 Gramm Rauchtabak. Arzneimittel dürfen nur in Mengen für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden, auch hier gelten strengere Vorschriften für Medikamente mit Betäubungsmitteln.
Wichtige Hinweise zu Lebensmitteln und Souvenirs
Besondere Vorsicht ist bei Lebensmitteln tierischer Herkunft geboten, da hier strenge Regelungen bestehen, um die Tiere und Pflanzenwelt zu schützen. Der Zoll rät zudem von Souvenirs ab, die aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt sind. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen und die Waren werden eingezogen. Reisende sollten sich daher vorab auf den Websites des Zolls und zu verwandten Themen informieren.
Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts, betont die Wichtigkeit der Vorbereitung: „Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken.“ Wer sich über die geltenden Bestimmungen informiert, kann eine stressfreie Rückkehr genießen.

