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Denkmalgeschütztes Haus an der Burloer Straße in Rhede mit in die Fassade integrierter Werbeanlage aus Einzelbuchstaben

Rhede überarbeitet Gestaltungssatzung für die Innenstadt

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Die Stadt Rhede hat ihre Gestaltungssatzung für die Innenstadt überarbeitet. Ziel ist es, dass sich Neubauten künftig behutsamer in den historisch gewachsenen Bestand einfügen und Stadtbild sowie Aufenthaltsqualität der Innenstadt erhalten bleiben.

Historische Bausubstanz prägt das Stadtbild

Rhedes Innenstadt ist über Jahrhunderte gewachsen. Auch wenn im Laufe der Jahrzehnte einzelne alte Gebäude verschwunden sind, prägen zahlreiche historische Häuser weiterhin das Bild der münsterländischen Kleinstadt. Sie sind nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht nur geschichtlich und künstlerisch bedeutsam, sondern auch städtebaulich typisch und tragen zum Charme der Innenstadt bei.

Verstöße kommen immer wieder vor

Trotz der Satzung registriert die Verwaltung wiederholt Verstöße gegen die Vorgaben. Wer Fassaden, Werbeanlagen oder Umbauten im Satzungsgebiet plant, kann sich vorab von der Stadt beraten lassen.

Einzelbuchstaben statt Leuchtkasten

Wie eine gelungene Umsetzung aussehen kann, zeigt ein denkmalgeschütztes Haus an der Burloer Straße: Dort wurde die Werbeanlage in Einzelbuchstaben gestaltet und in die Fassade eingegliedert, wie es die Gestaltungssatzung vorsieht.

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