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Fahrradkurier mit Lieferrucksack im Stadtverkehr

Bundesrat will Direktanstellung für Essenskuriere: Länder fordern Aus für Subunternehmer

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Wer Essen per App bestellt, soll künftig von jemandem beliefert werden, der bei der Plattform selbst angestellt ist. Das verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung. In seiner Sitzung am Freitag, 25. September 2026, hat die Länderkammer eine Entschließung für bessere Arbeitsbedingungen bei Essens- und Lebensmittellieferdiensten gefasst. Eingebracht hatten sie Niedersachsen, Bremen und das Saarland.

Kuriere sollen nicht mehr über Subunternehmer fahren

Kern der Entschließung ist ein gesetzliches Direktanstellungsgebot. Unternehmen, die Lieferdienste über digitale Plattformen organisieren, sollen ihre Fahrerinnen und Fahrer selbst beschäftigen müssen. Der Einsatz über Subunternehmer oder als formal Selbstständige wäre damit ausgeschlossen. Die Länder verbinden die Forderung mit der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (2024/2831), die Deutschland bis Anfang Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen muss. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Bindend ist die Entschließung nicht, sie ist ein politischer Auftrag an Berlin.

Weisungen wie Angestellte, Absicherung wie niemand

Niedersachsens Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) begründet den Vorstoß mit der Praxis in der Branche. Die Fahrerinnen und Fahrer seien eng in den Betriebsablauf eingebunden, bekämen Weisungen und Zeitvorgaben und würden über die App digital kontrolliert. Als Beschäftigte der Plattform gälten sie trotzdem oft nicht. Gerade auf der sogenannten letzten Meile setzten Lieferdienste zunehmend auf Subunternehmer und bauten dafür Festanstellungen ab.

„Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen“, sagt Philippi. Die Folgen seien soziale Unsicherheit, fehlender Arbeitsschutz und ein erhebliches Risiko, dass die Arbeitskraft ausgebeutet werde.

Die Fleischindustrie als Vorbild

Als Muster nennt der Minister das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Nach den Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen im Jahr 2020 hat der Bund in der Fleischindustrie Werkverträge im Kerngeschäft verboten und die direkte Anstellung der Beschäftigten vorgeschrieben. Die Regeln gelten seit 2021 und haben nach Einschätzung des Landes zu spürbaren Verbesserungen geführt. Diese Erfahrung soll nun auf die Plattformwirtschaft übertragen werden.

Was die Forschung über Lieferjobs weiß

Nach einer Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben im Jahr 2022 rund 94.000 Menschen in Deutschland mindestens einmal als Gig-Worker bei einem Lieferdienst gearbeitet. Zum Stichtag 30. Juni 2022 waren es rund 38.000. Verglichen mit anderen Helferberufen sind die Jobs seltener Vollzeitstellen, häufiger befristet und schlechter bezahlt, auch bei voller Stundenzahl. Neun von zehn Beschäftigten sind Männer, die Mehrheit ist jünger als 30 Jahre, und viele haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die meisten bleiben nur kurz: Nach einem Jahr ist nicht einmal jeder Fünfte noch dabei.

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