Wer in den Herbstferien ins Ausland reist und dafür ärztlich verordnete Betäubungsmittel mitnehmen muss, braucht eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Schmerz-, ADHS- und Beruhigungsmittel sowie medizinisches Cannabis. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bietet dafür am Mittwoch, 7. Oktober 2026, einen zusätzlichen Termin ohne Anmeldung an.
Wann und wo
Beglaubigt wird am 7. Oktober von 9 bis 15 Uhr an allen drei Standorten des Gesundheitsamts:
- Coesfeld, Schützenwall 16, Raum 108
- Dülmen, Kreuzweg 25
- Lüdinghausen, Graf-Wedel-Straße 2
Mitzubringen sind die vollständig ausgefüllte ärztliche Bescheinigung, eine Kopie des Rezepts und ein gültiger Ausweis. Die Beglaubigung kostet eine Gebühr. Höhe und Formulare stehen im Serviceportal auf kreis-coesfeld.de unter dem Stichwort „Betäubungsmittel“.
Sonst mindestens zwei Wochen vorher
An allen anderen Tagen ist ein Termin nötig, und zwar mindestens zwei Wochen vor der Abreise: in Coesfeld unter 02541 18-5446, in Dülmen unter 02541 18-5322 und in Lüdinghausen unter 02541 18-5337.
Außerhalb von Schengen gelten eigene Regeln
Innerhalb des Schengenraums gibt es ein einheitliches Verfahren, mit dem Betäubungsmittel für Reisen von bis zu 30 Tagen mitgenommen werden dürfen. Für andere Länder gelten jeweils eigene Bestimmungen. Der Kreis rät, sich frühzeitig bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu erkundigen.

