Wer in den kommenden Monaten mit dem Auto über die Grenze fährt, sollte vorher nachsehen, welche Winterausrüstung im Zielland vorgeschrieben ist. Eine einheitliche Regel gibt es in Europa nicht. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hin. Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert je nach Land ein Bußgeld und im Ernstfall Ärger mit der Versicherung.
Deutschland: Pflicht nur bei Glätte
Hierzulande gibt es keinen festen Stichtag. Winter- oder Ganzjahresreifen sind dann vorgeschrieben, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Die Reifen müssen das Schneeflocken-Symbol tragen. Gesetzlich reichen 1,6 Millimeter Profil, der ADAC rät aus Sicherheitsgründen zu mindestens 4 Millimetern.
Drei Modelle bei den Nachbarn
Nach dem gleichen Prinzip, also abhängig vom Wetter, regeln es unter anderem Luxemburg, Dänemark, Rumänien und die Slowakei.
Einen festen Zeitraum, in dem Winterreifen unabhängig vom Wetter Pflicht sind, schreiben die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen vor.
Österreich, Schweden und Tschechien verbinden beides: Die Pflicht gilt dort innerhalb eines festgelegten Zeitraums, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
In Kroatien, Slowenien, Frankreich und Italien dürfen Autofahrer teilweise statt Winterreifen auch Schneeketten mitführen. Die genauen Bedingungen sind aber in jedem Land andere.
Schneesocken statt Ketten: Nicht überall erlaubt
Schneesocken aus Textil sind deutlich leichter aufzuziehen als Ketten. Frankreich, Italien und die Schweiz erkennen sie unter bestimmten Bedingungen als Ersatz an. Auch in Deutschland ist das möglich: Laut Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr an das EVZ schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht vor, dass Schneeketten aus Metall bestehen müssen.
Anders in Österreich: Wo Schneeketten behördlich vorgeschrieben sind, gelten Schneesocken dort nicht als Ersatz. In Polen ist die Rechtslage nach Angaben des EVZ nicht eindeutig.
Eine ausführliche Übersicht nach Ländern bietet das EVZ auf seiner Website unter evz.de.

