Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen schließt sich der Kritik des Landesrechnungshofs an der geplanten Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes an. Der Verband nennt die Einwände ein Warnsignal und verlangt Klärung, bevor der Landtag das Gesetz beschließt. Das teilte er am 29. Oktober 2026 in Hannover mit.
Mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen
Die Landesregierung hat den Entwurf Anfang März 2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Wissenschaftsminister Falko Mohrs will damit Entscheidungswege verkürzen und die Hochschulen stärker selbst entscheiden lassen. Sie sollen über Einrichtung und Änderung von Studiengängen weitgehend allein befinden, ausgenommen sind Fächer von besonderem Landesinteresse wie das Lehramt. Außerdem sieht der Entwurf eigene Baubudgets vor, mit denen größere Bau- und Sanierungsvorhaben schneller umgesetzt werden sollen. Inzwischen liegt die Vorlage als Drucksache 19/10921 im Landtag, der Wissenschaftsausschuss ließ sie sich im August vorstellen.
Steuerzahlerbund sieht Kontrolle in Gefahr
Der Landesrechnungshof hat sich nach Angaben des Verbands in einem Positionspapier kritisch geäußert. Der Steuerzahlerbund nennt vor allem die pauschalen Baubudgets und erweiterte Möglichkeiten, Rücklagen über lange Zeit oder unbegrenzt zu bilden. Aus seiner Sicht sollten Investitionen nach Bedarf und landesweiten Prioritäten fließen, nicht nach den Interessen einzelner Standorte. Auch bei Einrichtung und Schließung von Studiengängen fordert der Verband eine landesweite Steuerung.
Vorstand Jan Vermöhlen sagte: „Wer mit Steuergeld wirtschaftet, muss Rechenschaft ablegen.“ Der Verband verlangt zudem, dass wirksame Prüfungsrechte und eine übergreifende Landeshochschulplanung erhalten bleiben. Solange das Land die finanziellen Risiken trage, müsse es bei folgenreichen Entscheidungen angemessen mitwirken. In der jetzigen Fassung fehle aus Sicht des Verbands eine ausreichende Grundlage für eine Zustimmung.
Was die Landesregierung dagegenhält
Zu den Einwänden des Rechnungshofs lag bei Redaktionsschluss keine Stellungnahme des Ministeriums oder der Hochschulen vor. Bei der Vorstellung des Entwurfs betonte Mohrs, er verschlanke Entscheidungsprozesse und stärke die Eigenverantwortung. Das Land wolle klare Leitplanken setzen und zugleich auf die Wissenschaftsfreiheit vertrauen. Die SPD-Fraktion sprach bei der ersten Beratung im Juni von überwiegend positiven Rückmeldungen aus der Verbandsanhörung und kündigte an, Bedenken in der Ausschussanhörung zu prüfen. Auch die CDU signalisierte nach Darstellung der SPD grundsätzliche Zustimmung.
Wie das Parlament mit den Hinweisen umgeht, wird sich in den Ausschussberatungen zeigen. Der Gesetzentwurf liegt als Drucksache 19/10921 beim Landtag vor.

