Wer mit 16 eine Lehre in der Bäckerei angefangen hat, kann heute nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne einen Cent Abschlag. Genau diese Regel steht in Berlin zur Disposition. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt deshalb Alarm und fordert ein „Renten-Stoppschild 45“. Im Landkreis Emsland betrifft das Thema viele: Nach Berechnungen des Pestel-Instituts, auf die sich die NGG-Region Osnabrück beruft, gehen hier in den kommenden Jahren im Schnitt rund 2.740 Beschäftigte pro Jahr in den Ruhestand.
Was heute gilt
Die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte erlaubt nach 45 Beitragsjahren den Rentenstart zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, und zwar ohne Kürzung. Wer dagegen mit mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig geht, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 0,3 Prozent Abschlag pro Monat hinnehmen. Bei zwei Jahren früher sind das 7,2 Prozent weniger Rente, und zwar dauerhaft.
Zu den 45 Jahren zählen nicht nur Jahre mit Lohn. Auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen und Phasen mit Arbeitslosengeld I können mitgerechnet werden, wobei für Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn Einschränkungen gelten.
Was die Rentenkommission vorschlägt
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt. Darunter ist laut DRV die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren: Vorgezogene Renten gäbe es dann nur noch mit Abschlägen. Außerdem soll die Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 steigen, und ab 2031 soll sich das reguläre Rentenalter an der Lebenserwartung orientieren. Hinzu kommt ein verpflichtender kapitalgedeckter Baustein, finanziert über einen zusätzlichen Beitrag von 2 Prozent, den Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte tragen.
Union und SPD haben angekündigt, die Empfehlungen umzusetzen. Diskutiert werden Übergangsfristen und Härtefallregelungen, im Gespräch ist ein Vorlauf von rund fünf Jahren. Ein beschlossenes Gesetz gibt es noch nicht. Bis dahin gilt das bisherige Rentenrecht.
Warum die NGG dagegenhält
Nach Beobachtung der NGG Osnabrück sorgen die Pläne vor allem bei denen für Unruhe, die die 45 Jahre fast oder ganz erreicht haben. Sie fürchten, beim Ausstieg deutliche Einbußen zu haben. Peter Buddenberg, Geschäftsführer der NGG-Region Osnabrück, widerspricht dem Bild vom gut verdienenden Frührentner: Viele mit langen Erwerbsbiografien seien gerade keine Spitzenverdiener und auf eine ungekürzte gesetzliche Rente angewiesen, etwa in der Lebensmittelproduktion, in Bäckereien, Kantinen und Restaurants im Emsland.
Auch eine weitere Anhebung des Rentenalters lehnt die Gewerkschaft ab. Wer körperlich hart arbeite, könne nicht beliebig länger arbeiten, so Buddenberg. Für diese Menschen komme ein späterer Rentenbeginn einer Kürzung gleich. Skeptisch sieht die NGG zudem den Kapitalbaustein, weil die gesetzliche Rente nicht von den Finanzmärkten abhängen dürfe. Das Rentenniveau solle weiter an die Löhne gekoppelt bleiben.
Die Gegenseite: Wer soll das bezahlen?
Befürworter der Reform verweisen darauf, dass in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, während weniger Junge nachrücken. Die Rente nach 45 Jahren koste viel Geld und entziehe dem Arbeitsmarkt gerade erfahrene Fachkräfte. Kritiker der heutigen Regel bemängeln außerdem, dass davon vor allem Männer mit durchgehenden Erwerbsbiografien profitieren und weniger die körperlich am stärksten Belasteten.
Männer profitieren deutlich häufiger
Wie ungleich die Regel wirkt, zeigen die DRV-Zahlen für Niedersachsen, die die NGG anführt: Von gut 642.000 Männern, die Ende vergangenen Jahres eine gesetzliche Altersrente bezogen, hatten rund 283.200 mindestens 45 Jahre eingezahlt, das sind etwa 44 Prozent. Bei den knapp 790.000 Rentnerinnen waren es nur rund 92.700, also knapp 12 Prozent. Unterbrechungen für Familie und Teilzeit machen sich hier deutlich bemerkbar.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer kurz vor den 45 Jahren steht, sollte nicht auf die Schlagzeilen hin überstürzt kündigen. Sinnvoller ist ein Blick in die eigene Rentenauskunft, die die Deutsche Rentenversicherung kostenlos verschickt. Dort lässt sich prüfen, ob alle Zeiten erfasst sind und wann die 45 Jahre tatsächlich erreicht werden. Fehlende Zeiten, etwa aus der Ausbildung oder der Kindererziehung, können nachgemeldet werden. Bei der DRV gibt es zudem eine kostenlose Rentenberatung, telefonisch unter 0800 1000 4800 oder vor Ort.

